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Stellenblatt - Stellenausschreibungen ...
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Allgemeines zur Vergütung der Angestellten
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Bestandteile
Die Vergütung der Angestellten wird durch den Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) und den diesen ergänzende Tarifverträge geregelt.
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Die Angestelltenvergütung setzt sich grundsätzlich zusammen aus:
•  Grundvergütung
•  Ortszuschlag
•  allgemeinen Zulage.
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Zu der Angestelltenvergütung gehören darüber hinaus aus besonderen Anlässen gezahlte Zulagen, jährliche Einmalzahlungen wie das Urlaubsgeld und die Zuwendung (sog. Weihnachtsgeld) und vermögenswirksame Leistungen.
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Die Grundvergütung ergibt sich aus der Vergütungsgruppe und der entsprechenden Lebensaltersstufe, der Ortszuschlag ist abhängig vom Familienstand und der Vergütungsgruppe, die allgemeine Zulage ist abhängig von der Vergütungsgruppe.
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Vergütungsdienstalter
Das Vergütungsdienstalter berechnet sich nach § 27 BAT und entspricht nicht dem tatsächlichen Lebensalter. Massgeblich für die Berechnung des BDA sind das vollendete Lebensalter des Angestellten zum Zeitpunkt der Einstellung sowie seine Vergütungsgruppe.
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Vergütungsgrupen X - III BAT
Die Grundvergütung der ersten Lebensaltersstufe wird vom Beginn des Monats gezahlt, in dem der Angestellte das 21. Lebensjahr vollendet. Wird der Angestellte spätestens am Ende des Monats eingestellt, in dem er das 31. Lebensjahr vollendet, erhält er die Grundvergütung seiner Lebensaltersstufe. Wird er später eingestellt, erfolgt eine Berechnung, die dann der dem Angestellten zugesandten "Festsetzung des Vergütungsdienstalters" zu entnehmen ist. Die Lebensaltersstufe steigt alle zwei Jahre mit Beginn des Monats, in dem der Angestellte ein Lebensjahr mit ungerader Zahl vollendet.
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Vergütungsgrupen IIb - I BAT
Bei diesen Vergütungsgruppen verhält es sich genauso, bloss das an Stelle des 21. das 25. Lebensjahr und dem vollendeten 31. das vollendete 35. Lebensjahr tritt.
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