Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände haben sich am 9. Februar 2005 in Potsdam mit den Gewerkschaften über Grundzüge und Kernpunkte eines neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) geeinigt.
Der Tarifvertragstext des TVöD wird derzeit von den Tarifvertragsparteien in Redaktionsverhandlungen formuliert. Vorbehaltlich der endgültigen Fassung des Tarifvertragstextes hat das Bundesministerium des Innern für die Tarifbeschäftigten des Bundes zum neuen Tarifrecht einführende Informationen bekannt gegeben.
Schwerpunkte sind die Regelungen zur Überleitung der vorhandenen Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter in den TVöD zum 1. Oktober 2005, sowie die Regelungen des TVöD zum Entgelt, zur Arbeitszeit und zur Eingruppierung.
Informationen finden Sie auf den Webseiten der Gewerkschaft VERDI und des Bundesministeriums des Innern. Wir haben für Sie die weiterführenden Links zusammengestellt: