Anerkennungsjahr im Jugendamt -Erziehungshilfe- (406) im Bereich des Pflegekinderdienstes
Kurzbeschreibung des Anerkennungsjahres im
Jugendamt -Erziehungshilfe- (406) im Bereich des Pflegekinderdienstes
Praktikumsbeginn: |
01.10.2021 |
Praktikumsdauer: |
12 Monate (Vollzeitstelle mit jeweils 39 Stunden/wöchentlich; Teilzeit grundsätzlich möglich) |
Einsatzort: |
Hildesheim, Kaiserstraße 15, 31134 Hildesheim |
Praxisanleitung: |
Frau Katrin Himstedt und Frau Birte Gerritsen |
Die Stellen für Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen bzw. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen im Anerkennungsjahr sind im Schwerpunkt im Sachgebiet des Pflegekinderdienstes angesiedelt. Hausinterne Fortbildungen in anderen Aufgabengebieten der Sozialen Arbeit sind ebenso vorgesehen wie eine mehrwöchige Hospitation in einem anderen Aufgabenbereich.
Das Tätigkeitsfeld des Pflegekinderdienstes umfasst folgende Aufgaben:
- Prüfung, Qualifizierung, Vorbereitung von Pflegeeltern, Vermittlung von Vollzeit-pflegekindern und Adoptivkindern, Beratung und Fallverantwortung für die Pflege- und Gastfamilien (UmA) sowie Adoptivfamilien.
- Öffentlichkeitsarbeit und Anwerbung sowie Fortbildung von Pflegefamilien und Gastfamilien, bzw. die Organisation der Fortbildungs- und Supervisionsangebote für Pflegeeltern und Gastfamilien
- Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB VIII. Insbesondere § 33 Vollzeitpflege, § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie, § 41 Hilfen für junge Volljährige/ Nachbetreuung, § 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege, sowie in der Adoptionsvermittlung Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz
- Einleitung, Planung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige
- Enge Zusammenarbeit mit den Jugendhilfestationen
- Teilnahme an kollegialer Beratung und Fachkonferenzen um Hilfebedarfe zu erörtern und geeignete Hilfeformen festzustellen
- Erarbeitung und eigenverantwortliche Steuerung der fortlaufenden Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII.
- Führen von regelmäßigen Hilfeplangesprächen, Erstellen und Fortschreiben von Hilfeplänen
- Entscheidung über Entwicklung und Planung von pädagogischen Hilfen und Perspektiven einschließlich Entscheidungen über die Rückführung in die Herkunftsfamilie
- Überprüfung von Teilhabebeeinträchtigungen (§ 35a SGB VIII) in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt
- Beratung in allgemeinen Erziehungsfragen im Rahmen der Vollzeitpflege
- Beratung und Tätigkeit im Rahmen des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und bei Gefährdung des Kindeswohls (§ 1666a BGB)
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
- Begleitung von Umgangskontakten
- Begleitung von Bereitschaftspflegefamilien
- Begleitung von Anbahnungsprozessen bei der Vermittlung von Kindern
Die Anforderungen:
- Bachelor-Abschluss in einem Studiengang, der gem. der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik (SozHeilVO) oder einer vergleichbaren Regelung anderer Länder zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter und/oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen berechtigt
- Identifikation mit den Intentionen / Zielen des Jugendhilferechts, SGB VIII, JGG, FamFG etc.
- besonderes soziales Engagement, Motivation und Einsatzbereitschaft
- Zuverlässigkeit und psychische Belastbarkeit
- Aufgeschlossenheit und Kontaktfähigkeit, sowie Verhandlungsgeschick
- Beratungskompetenz und Empathie
- Organisationsgeschick und Interesse an administrativen Tätigkeiten
- Fähigkeit zum eigenverantwortlichen / selbständigen Arbeiten
- Konflikt-, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Selbstsicherheit
- Flexibilität (z.B. variable Arbeitszeiten)
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW. Für die Tätigkeit ist das Vorhandensein eines privaten PKW sowie die Bereitschaft zu dessen Nutzung für Dienstfahrten (gegen Entschädigung nach den Regelungen des geltenden Reisekostenrechts) wünschenswert.
- Für Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die nach dem 31.12.1970 geboren sind, ist es im Fall der Einstellung erforderlich, dass sie einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.
Wir bieten:
- Die Einbindung in ein erfahrenes Kollegen-/Kolleginnenteam
- Ein angenehmes Betriebsklima
- Eine kontinuierliche fachliche Anleitung und Begleitung während des Anerkennungsjahres
- Regelmäßige Anleitungs- und Reflexionsgespräche
- Teilnahme an Supervision, Fallberatung, Teamsitzungen und Teamtagen
- Hospitationsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitsbereichen der Sozialen Arbeit
- Die Möglichkeit während des Anerkennungsjahres eigene verantwortungsvolle Aufgaben und/oder Fälle zu übernehmen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten.
- Vergütung nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
- Übernahmemöglichkeiten nach dem Anerkennungsjahr bei guten Leistungen
- Vielfältige Einsatzmöglichkeiten nach dem Anerkennungsjahr
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Der Landkreis Hildesheim setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein. Im Sinne des Abbaus von Unterrepräsentanzen nach dem Nds. Gleichstellungsgesetz (NGG) werden bezüglich dieser Stelle Männer deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden gemäß den für sie geltenden Bestimmungen berücksichtigt.
Aussagefähige und vollständige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (vollständiger, lückenloser Lebenslauf, aktueller Notendurchschnitt, Zeugnisse und alle Nachweise über Vorpraktikum und alle studienbegleitenden Praktika oder auf die Praktika anrechenbare Projekte) richten Sie bitte per Online-Bewerbung über https://bewerbung.landkreishildesheim.de bis zum 24.04.2021 an den Landkreis Hildesheim. Ansprechpartnerin für das Stellenbesetzungsverfahren ist im Personal- und Organisationsamt Frau Hesse (Tel. 05121/309-2281).
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Seliger aus dem Adoptions- und Pflegekinderdienst (Tel. 05121/309-6551) zur Verfügung.