Anerkennungsjahr im Jugendamt -Erziehungshilfe (406) – Jugendhilfe im Strafverfahren
Kurzbeschreibung des Anerkennungsjahres im Jugendamt -Erziehungshilfe (406) – Jugendhilfe im Strafverfahren -
Praktikumsbeginn: |
01.10.2021 |
Praktikumsdauer: |
12 Monate (Vollzeitstelle mit jeweils 39 Stunden/wöchentlich; Teilzeit grundsätzlich möglich) |
Einsatzort: |
Hildesheim, Hindenburgplatz 20 |
Praxisanleitungen: |
Frau Fichtel, Herr Stöter |
Die Stellen für Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen bzw. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen im Anerkennungsjahr sind im Schwerpunkt im Sachgebiet der Jugendhilfe im Strafverfahren angesiedelt. Hausinterne Fortbildungen in anderen Aufgabengebieten der Sozialen Arbeit sind ebenso vorgesehen, wie eine mehrwöchige Hospitation in einem anderen Aufgabenbereich.
Das Tätigkeitsfeld der Jugendhilfe im Strafverfahren umfasst folgende Aufgaben:
- Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist zuständig für delinquent auffällige Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren und deren sorgeberechtigten Eltern, sowie delinquent auffällige Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahre.
- Allgemeine beratende Tätigkeit hinsichtlich polizeilicher Jugendamtsberichte
- Mitwirkung im Rahmen der Gerichtsverfahren nach § 38 JGG sowie § 52 SGB VIII
- Bearbeitung von Diversionen und OWi-Beschlüssen
- Bearbeitung und Nachbetreuung von Weisungen nach § 10 JGG
- Vermittlung oder Einleitung ambulanter/stationärer Jugendhilfemaßnahmen gem. § 27 ff SGB VIII
- Ermittlung bedarfsgerechter Hilfsangebote und Auswahl geeigneter Leistungserbringenden
- Betreuung und Begleitung in Haftsachen § 71/72 JGG und Wiedereingliederung nach Haft
- Sozialraumbezogene Arbeit, Netzwerkarbeit / Gremienarbeit
Die Anforderungen:
- Bachelor-Abschluss in einem Studiengang, der gem. der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik (SozHeilVO) oder einer vergleichbaren Regelung anderer Länder zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin und/oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge berechtigt.
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW. Für die Tätigkeit ist das Vorhandensein eines privaten PKW sowie die Bereitschaft zu dessen Nutzung für Dienstfahrten (gegen Entschädigung nach den Regelungen des geltenden Reisekostenrechts) wünschenswert.
- Für Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die nach dem 31.12.1970 geboren sind, ist es im Fall der Einstellung erforderlich, dass sie einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.
Wir bieten:
- Die Einbindung in ein erfahrenes Kollegen-/Kolleginnenteam
- Ein angenehmes Betriebsklima
- Eine kontinuierliche fachliche Anleitung und Begleitung während des Anerkennungsjahres
- Regelmäßige Anleitungs- und Reflexionsgespräche
- Teilnahme an Supervision, Fallberatung, Teamsitzungen und Teamtagen
- Hospitationsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitsbereichen der Sozialen Arbeit
- Die Möglichkeit während des Anerkennungsjahres eigene verantwortungsvolle Aufgaben und/oder Fälle zu übernehmen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
- Vergütung nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
- Übernahmemöglichkeiten nach dem Anerkennungsjahr bei guten Leistungen
- Vielfältige Einsatzmöglichkeiten nach dem Anerkennungsjahr
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Der Landkreis Hildesheim setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein. Im Sinne des Abbaus von Unterrepräsentanzen nach dem Nds. Gleichstellungsgesetz (NGG) werden bezüglich dieser Stelle Männer deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden gemäß den für sie geltenden Bestimmungen berücksichtigt.
Aussagefähige und vollständige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (vollständiger, lückenloser Lebenslauf, aktueller Notendurchschnitt, Zeugnisse und alle Nachweise über Vorpraktikum und alle studienbegleitenden Praktika oder auf die Praktika anrechenbare Projekte) richten Sie bitte per Online-Bewerbung über https://bewerbung.landkreishildesheim.de bis zum 24.04.2021 an den Landkreis Hildesheim. Ansprechpartnerin für das Stellenbesetzungsverfahren ist im Personal- und Organisationsamt Frau Hesse (Tel. 05121/309-2281). Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Urbanke von der Jugendgerichtshilfe (Tel. 05121/309-6601) zur Verfügung.