
FAQ für Arbeitnehmer
Welche Altersvorsorge bietet der Öffentliche Dienst?
Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei Angestellten und Beamten

Inhalt
Altersvorsorge für Angestellte
Altersvorsorge für Beamte
Zusätzliche Vorsorge

Einleitung
Das Thema Altersvorsorge zählt zu den wichtigen Entscheidungskriterien für die Berufswahl und ist insbesondere im Öffentlichen Dienst ein nicht zu unterschätzender Faktor. Ob als Angestellter oder Beamter, der Öffentliche Dienst in Deutschland stellt vielfältige und solide Möglichkeiten für die Altersvorsorge bereit. Dieser Artikel erläutert die verschiedenen Optionen im Detail und gibt Hinweise für eine optimale Vorsorgeplanung.

Angestellte im Öffentlichen Dienst
Gesetzliche Rentenversicherung
Für Angestellte im Öffentlichen Dienst stellt die gesetzliche Rentenversicherung die grundlegende Säule der Altersvorsorge dar. Diese obligatorische Form der Vorsorge ist für fast alle Arbeitnehmer in Deutschland vorgeschrieben, einschließlich derer, die im Öffentlichen Dienst tätig sind. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden monatlich direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. In der Regel wird dieser Betrag zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, wobei der Arbeitgeber seinen Anteil direkt an die Rentenversicherung abführt.
Die Höhe der Beiträge ist progressiv gestaltet und orientiert sich am jeweiligen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Dies bedeutet, dass höhere Einkommen zu höheren Beiträgen und in der Regel zu einer höheren Rente führen. Es ist wichtig zu betonen, dass die gesetzliche Rentenversicherung primär nur als Grundversorgung für das Alter konzipiert ist. Sie soll sicherstellen, dass im Ruhestand ein grundlegendes Einkommen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Die Höhe der später ausbezahlten Rente ist eine Funktion der über die Erwerbstätigkeit eingezahlten Beiträge sowie der Dauer der Versicherungszeit. Anders ausgedrückt: Je mehr und je länger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde, desto höher fällt in der Regel die ausbezahlte Rente aus. Dabei werden nicht nur die eigenen Beiträge, sondern auch die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge berücksichtigt, was die Bedeutung einer langfristigen Berufstätigkeit im Öffentlichen Dienst oder in anderen Sektoren unterstreicht.

Zusatzversorgung durch die VBL
Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung können Angestellte im Öffentlichen Dienst von der Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) profitieren. Die VBL ist eine spezielle Einrichtung, die darauf abzielt, die Altersversorgung von Angestellten im Öffentlichen Dienst zu verbessern.
Das VBL-System funktioniert kapitalgedeckt, was bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt investiert werden, um eine Rendite zu erzielen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen in der Regel jeweils zur Hälfte in die VBL ein. Die Höhe der späteren Zusatzrente ist abhängig von den während der Erwerbstätigkeit eingezahlten Beiträgen und der Dauer der Versicherungszeit.

Altersvorsorge für Beamte im Öffentlichen Dienst
Beamtenpension
Für Beamte ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht relevant. Stattdessen erhalten sie eine Beamtenpension, die vom Dienstherrn vollständig finanziert wird. Ein zentrales Element der Beamtenpension ist das sogenannte Ruhegehalt, das in der Regel 71,75% der letzten Bezüge beträgt. Es ist zu beachten, dass die Beamtenpension im Alter zu versteuern ist, allerdings fallen keine Sozialabgaben an. Dies stellt einen Unterschied zur gesetzlichen Rente dar, bei der neben der Besteuerung auch Sozialabgaben zu leisten sind.
Neben den standardisierten Altersvorsorge-Modellen können sowohl Angestellte als auch Beamte von flexiblen Modellen profitieren. Möglichkeiten wie die Entgeltumwandlung oder die Investition in private oder betriebliche Altersvorsorge sollten frühzeitig geprüft werden.

Zusätzliche Vorsorge
Riester-Rente und Rürup-Rente
Für Angestellte kann die Riester-Rente eine interessante Option sein, während die Rürup-Rente insbesondere für Beamte und Selbständige konzipiert ist. Beide Modelle bieten steuerliche Vorteile und können die Altersversorgung sinnvoll ergänzen. Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und Steuervorteile geförderte private Rentenversicherung, die vor allem für Angestellte eine interessante Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung sein kann. Durch regelmäßige Beitragszahlungen und staatliche Zulagen baut der Sparer Kapital für das Alter auf.
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine Form der Altersvorsorge, die sich vor allem an Selbstständige und Beamte richtet. Sie bietet hohe Steuervorteile und ermöglicht flexible Einzahlungen, allerdings sind die Beiträge in der Regel nicht vor Rentenbeginn verfügbar.

Schlussfolgerung
Die Wahl der Krankenversicherung im Öffentlichen Dienst ist stark abhängig vom individuellen Beschäftigungsverhältnis. Während Angestellte in der Regel zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen können und einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, sind Beamte in der Regel privat versichert und erhalten Beihilfen von ihrem Dienstherrn. In beiden Fällen bietet der Öffentliche Dienst in Deutschland jedoch ein hohes Maß an Versicherungsschutz und finanzieller Unterstützung im Krankheitsfall. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den verschiedenen Optionen ist daher unerlässlich, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.