Abteilungsleiter*in Gebühren und Beiträge Kindertageseinrichtungen, Schulkindbetreuung, BAföG
Starte bei uns als
Abteilungsleiter*in Gebühren und Beiträge Kindertageseinrichtungen, Schulkindbetreuung, BAföG
(Eingruppierung nach EG 12 TVöD bzw. A 12 SHBesG)
und unterstütze zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Gebühren und Beiträge Kindertageseinrichtungen, Schulkindbetreuung, BAFöG unbefristet in Voll- oder Teilzeit.
Kiel macht sich auf den Weg. Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeitgeberinnen und Ausbildungsbetrieben im Norden. Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeitest Du flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Dich ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Deine Jüngsten in Randzeiten und bei Gremiensitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeite Du am Meer – und genieße Du Kiels hohe Lebensqualität durch die einmalige Lage an der Förde.
Aufgaben
Du leitest die Abteilung Gebühren und Beiträge, Kindertageseinrichtungen, Schulkindbetreuung und Schüler*innen BAföG mit insgesamt 38 Mitarbeiter*innen, von denen dir fünf direkt zugeordnet sind.
- Leitung der Abteilung mit insgesamt fünf Sachbereichen
- Fortschreibung und Weiterentwicklung der Gebühren- und Beitragserhebung inkl.
- Anpassung von Satzungen und Richtlinien
- Entwicklung von Auswertungssystemen als Grundlage zur Steuerung von Erträgen und Aufwendungen
- Entwicklung und Vertretung von Haushaltsansätzen, (Mit-)Entscheidung über den Einsatz der Haushaltsmittel, Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung
- Bearbeitung und Entscheidung von besonders schwierigen Einzelfällen und solchen von grundsätzlicher Bedeutung
Profil
- Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
- Verwaltungsmanagement, Public Management
- Staats- und Verwaltungswissenschaft
- Öffentliches Recht
- Rechtswissenschaft
- Bank, Finanzdienstleistungen
- Betriebswirtschaftslehre, Business Administration
- Finanz- und Rechnungswesen, Controlling
- Sozialmanagement
- jeweils mit fundierten Kenntnissen in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften
- oder Laufbahnprüfung/-befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste mit fundierten Kenntnissen in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften
- oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II mit fundierten Kenntnissen in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften
- Für Beamt*innen zusätzlich: Mindestens eine derzeitige Besoldung in der Besoldungsgruppe A 10
- Erfahrung. Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung in mindestens 2 Arbeitsbereichen, sowie erste Leitungserfahrung (auch als Stellvertretung)
- Fachlichkeit. Abgeschlossene oder begonnene Weiterqualifizierung der Leitungskompetenz – oder die Bereitschaft, diese umgehend zu beginnen
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was dich auszeichnet
Du bist eine engagierte Persönlichkeit mit ausgeprägter Kommunikationsfähigkeit und der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Du zeichnest dich durch ein hohes Maß an Eigeninitiative aus und bist in der Lage, die dir übertragenen Aufgaben selbstständig, zuverlässig und mit einem bedarfsorientierten und lösungsorientierten Blick zu bearbeiten.
Du bringst die Fähigkeit mit, Mitarbeiter*innen zu motivieren. Die Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt setzt du selbstverständlich und verbindlich um. Dabei bildest du dich verantwortlich und kontinuierlich in diesem Themenfeld fort.
Wo du wirkst
Die Landeshauptstadt Kiel ist Schulträgerin der Kieler Schulen. Das Amt für Schulen nimmt die Aufgaben gemäß § 48 Schulgesetz Schleswig-Holstein wahr und ist ebenfalls für die Fachthemen Gebühren und Beiträge für Kinderbetreuung / Sozialstaffel und BAföG für Schüler*innen verantwortlich.
In der Abteilung Gebühren und Beiträge Kindertageseinrichtungen, Schulkindbetreuung, BAföG sind die Themen Gebühren und Beiträge für Kindertagesbetreuung, Schulkindbetreuung, Sozialstaffelausgleich, Forderungseinzug und BAföG für Schüler*innen verankert.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Es kann auch zu Terminen außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit (z. B. Teilnahme an Ausschüssen in den Abendstunden) kommen.
Bitte beachte außerdem, dass die räumlichen Gegebenheiten teilweise nicht barrierefrei sind.
Wir bieten
- Flexibilität. Gleitzeit, Teilzeitarbeit und Home-Office
- Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Umfangreiches Fortbildungsangebot intern sowie extern für eine vielfältige Zukunft in über 42 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Eigenbetrieben
- Vorsorge. Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
- Sinnstiftende Aufgabe. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen
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