Arbeitsgruppenleitung für die KfZ-Zulassungsstelle
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Fachdienst Bürgerservice, öffentliche Sicherheit und Ordnung eine
Arbeitsgruppenleitung für die KfZ-Zulassungsstelle
Die Beschäftigung erfolgt unbefristet in Vollzeit (39 bzw. 41 Wochenstunden) mit der Entgeltgruppe 9c TVöD/VKA bzw. Besoldungsgruppe A 11.
Sie wollen Ihr Fachwissen zum Ordnungs- oder Zulassungsrecht für Neumünster nachhaltig und sinnvoll einbringen und dabei mit Ihrem Team zusammen Dienstleistungsorientierung und Digitalisierung leben? Lesen Sie hier mehr!
Aufgaben
- Steuerung der Arbeitsgruppe sowie Dienst- und Fachaufsicht für die Mitarbeitenden der KfZ-Zulassungsstelle
- Erstellung von Beurteilung, Leitung von Dienstbesprechungen und Fortbildungen sowie Einarbeitung von Mitarbeitenden
- Prüfung, Bearbeitung von grundsätzlichen Angelegenheiten der Kfz-Zulassungsstelle, Bearbeitung von Fällen mit hohem Schwierigkeitsgrad sowie Entscheidung über wichtige Einzelfälle mit Ermessensspielraum
- Bearbeitung von Auskunftssperren und Tarnkennzeichen
- Systemkoordination und -administration sowie Pflege der Homepage im Bereich der Zulassung
- Erstellung/Ergänzung von Musterbescheiden und Arbeitshinweisen auf Grundlage von EU-, Bundes- und Landesrecht inkl. Beobachtung der rechtlichen Entwicklung im Aufgabenbereich
Profil
- Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste (gerne auch Student*innen, die in diesem Jahr fertig werden) oder vergleichbar oder gehören zu den vergleichbar Beschäftigten mit der Angestelltenprüfung II,
- alternativ verfügen Sie über das erfolgreich abgeschlossene 1. Juristische Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium (mindestens auf Bachelorebene) im Rechtsbereich (z.B. Wirtschaft und Recht, Staats- und Verwaltungswissenschaften, Public Management etc.);
- alternativ Sie sind Beamt*in und befinden sich im Praxisaufstieg nach § 27a ALVO. Für die endgültige Übertragung der Stelle gilt hier der Vorbehalt der erfolgreichen Beendigung der Bewährungszeit;
- alternativ sind Sie Verwaltungsfachangestellte*r mit langjähriger Berufserfahrung und bringen die Bereitschaft mit, sich für die Teilnahme an den Auswahlverfahren und am Angestelltenlehrgang II zu verpflichten.
- Erfahrungen und Kenntnisse sowohl im ordnungsbehördlichen, insbesondere zulassungsrechtlichen und/oder straßenverkehrsrechtlichen Tätigkeitsfeld, als auch im Umgang mit zum Teil schwierigen Kund*innen sind wünschenswert
- Kenntnisse im Technischen Bereich von Fahrzeugen sind wünschenswert
- Selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit sowie Entscheidungsvermögen
- Hohe Konflikt- und Kritikfähigkeit
- EDV-Kenntnisse (MS-Office)
- Gültiger Führerschein der Klasse B (Bei Bewerbungseingang als Scan oder Foto mit einzureichen)
Wir bieten
Wir schätzen unsere Mitarbeitenden! Deshalb bieten wir Ihnen:
- Nutzung von flexiblen Arbeitszeiten und Homeoffice-Modellen
- Eine sinnstiftende Tätigkeit für eine lebenswerte Stadt
- Umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot
- Mitarbeitendenberatung – kostenfrei, anonym, jederzeit (OTHEB)
- Übernahme von Erfahrungsstufen aus gleichwertigen Bereichen
- Neun-Zehntel-Arbeitszeitmodell für bis zu 52 freie Tage pro Jahr
- Sicheres Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- Teilnahme am Fitnessprogramm
- Erreichbarkeit mit dem ÖPNV sowie Zuschuss zum Deutschlandticket
- Regelmäßige Gesundheits- und Sportangebote
Die Stadt Neumünster wurde als "Top Nationaler Arbeitgeber 2026" von Focus ausgezeichnet.
Ein Beispiel dafür ist unser 9/10tel Arbeitszeitmodell mit dem wir noch mehr Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für unsere Mitarbeitenden ermöglichen! Dafür arbeiten Sie die gleiche tägliche Arbeitszeit, reduzieren das Gehalt auf 90% und erhalten 10% Ausgleich in Form zusätzlicher freier Tage. Mit einer 5-Tage-Woche erhalten Sie so insgesamt 52 freie Tage im Jahr. Die freien Tage werden wie bei Urlaub mit der Führungskraft eingeplant. So sind Modelle denkbar von längeren Urlauben z.B. zu Ferienzeiten oder jede 2. Woche eine 4-Tage-Woche. Teilnehmen können alle Personen, ob Tarifangestellte oder Beamte, ob Teil- oder Vollzeit. Sprechen Sie uns gern an!
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