Architekt (w/m/d)
Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Mannheim und Heidelberg
Mannheim, Deutschland
16.2.2026
Öffentlicher Dienst allgemein
Architekt (w/m/d)
Vermögen und Bau – Amt Mannheim und Heidelberg – Dienstsitz Mannheim
Bewerbungsschluss: 15.03.2026
Entwicklungsmöglichkeiten bis E 12 TV-L
Vollzeit / Teilzeit / unbefristet
Ob Landtag, Schlösser, Universitäten, Finanzämter oder Klöster: Wir schaffen die Voraussetzungen für klimaneutrale Landesgebäude.
Lust auf einen sicheren Arbeitsplatz in unserem interdisziplinären Team im Amt Mannheim und Heidelberg?
Aufgaben
- Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben, Projektentwicklung und Projektsteuerung von Baumaßnahmen bei Landesimmobilien, insbesondere der Justiz, der Polizei, der Finanzverwaltung und der Flüchtlingsunterbringung
- Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts
- Betreuung freiberuflich tätiger Architekten und Ingenieure und baufachliche Beratung von Landesdienststellen
- Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes für Landesliegenschaften
Profil
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom-Ingenieur bzw. Bachelor oder Master der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurswesen – Hochbau oder Baubetrieb bzw. Baumanagement
- Umfassende Fachkenntnisse, Selbstständigkeit, wirtschaftliches Denken und Verantwortungsbewusstsein
- Zielorientierte und engagierte Arbeitsweise, Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Die Stelle eignet sich auch für Beamtinnen bzw. Beamte des gehobenen technischen Dienstes
Wir bieten
- Eine zukunftssichere, vielfältige und interessante Tätigkeit, die dem Gemeinwohl dient
- Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Work-Life-Balance, familienfreundliche und flexible Arbeitszeitmodelle
- Die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
- Jährliche Sonderzahlung sowie eine Zusatzversorgung als Betriebsrente
- Persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch ein umfassendes Fortbildungsangebot
- Nachhaltige Mobilität mit dem JobTicket BW (z. B. Deutschland-Ticket) und JobBike BW
- Heiligabend und Silvester dienstfrei, 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- Übernahme in das Beamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen
STBL1_DE