Assistenz (m/w/d) für eine Professur für Malerei
Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit über 300 Studierenden sowie 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum 01. April 2026
eine Assistenz für eine Professur für Malerei
in Teilzeit (40 %), befristet bis 30.09.2027.
Aufgaben
- Regelmäßige Anwesenheit im Klassenatelier zur Arbeitsbesprechung mit den Studierenden
- Inhaltliche Diskussionen mit der Klasse sowie individuell mit den Studierenden nach Vereinbarung
- Schaffung einer aktiven und offenen Arbeitsumgebung im Klassenatelier
- Organisation von Exkursionen in Absprache mit dem Tutor
- Besondere Fähigkeiten in der Kommunikation und bei der Moderation gruppendynamischer Prozesse
- Beantwortung organisatorischer und technischer Fragen im Laufe des Semesters
Profil
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom) im Bereich Kunst/Malerei
- Fundierte Kenntnisse und vertiefte Erfahrung in den beschriebenen Tätigkeitsbereichen (nachzuweisen durch einschlägige Berufs- oder Zusatzausbildung)
- Erfahrung im Umgang mit Studierenden
- Befähigung, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten
- Bereitschaft zur aktiven Gremienarbeit und zur Mitarbeit im akademischen Ausstellungsbetrieb
Wir bieten
Die Beschäftigung und Vergütung erfolgt nach den tarifrechtlichen Bestimmungen des TV-L. Vorgesehen ist die Entgeltgruppe E 13 TV-L. Ihre Mobilität unterstützen wir mit dem JobTicket BW und dem JobBike BW. Darüber hinaus bieten wir ein umfangreiches Gesundheitsmanagement und fördern die Weiterbildung.
Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe legt Wert auf Vielfalt und ist bestrebt, alle Geschlechter ausgewogen zu beschäftigen. Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Frauen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte BewerberInnen werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
STBL1_DE