Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Während der 3-jährigen Ausbildung, die die Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung beinhaltet, werden die Auszubildenden in allen Referaten der Polizeiverwaltung, in der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer und in Gastausbildung bei einer kommunalen Behörde ausgebildet.
Neben der Berufsschule wird eine dienstbegleitende Unterweisung beim kommunalen Studieninstitut der Stadt Ludwigshafen durchgeführt.
Aufgaben
Verwaltungsfachangestellte erarbeiten sich eine fundierte Grundlage an rechtlichen Kenntnissen aus dem landes- und kommunalrechtlichen Bereich, wie zum Beispiel:
- Baurecht,
- Polizei- und Ordnungsrecht,
- Haushalts-,
- Kassen- und
- Rechnungswesen,
- öffentliches Dienstrecht,
- allgemeines Verwaltungsrecht,
- Kommunalrecht etc.
Sie erledigen allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten. Nähere Informationen zu dem umfangreichen Berufsbild der/des Verwaltungsfachangestellten können bei der Agentur für Arbeit unter www.berufenet.arbeitsagentur.de oder auf www.karriere.rlp.de abgerufen werden.
Profil
- mindestens über einen qualifizierten Hauptschul- oder Realschulabschluss (Sekundarabschluss I, "Mittlere Reife") verfügen,
- die deutschen Sprache in Wort und Schrift beherschen,
- gern im Team arbeiten,
- die Fähigkeit zum sozialverantwortlichen Handeln mitbringen,
- engangiert und zuverlässig sein,
- sich schnell in unterschiedliche Tätigkeitsfelder einarbeiten können.
Wir erwarten die Bereitschaft für ein engagiertes, eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Teamfähigkeit. Bei der Auswahl der Bewerbungen legen wir besonderen Wert auf gute Leistungen in Deutsch, Mathematik und Sozial-/Gemeinschaftskunde.
Wir bieten
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung. Menschen mit Schwerbehinderungen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des
§ 8 des Landesgleichstellungsgesetzes ebenfalls berücksichtigt.
STBL1_DE