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Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Oberlandesgericht Braunschweig
locationGöttingen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 19.12.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Werden Sie Justizfachwirtin oder Justizfachwirt (m/w/d) im Oberlandesgericht Braunschweig

Wir suchen jedes Jahr motivierte Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt. Der Start ist jedes Jahr am 1. September, Bewerbungen sind bis zum 31. Januar möglich.


Aufgaben

Ausbildung und Aufgaben:

- Das Oberlandesgericht Braunschweig ist die Einstellungsbehörde. Ausgebildet wird an ausgewählten Gerichten des OLG-Bezirks sowie an den Staatsanwaltschaften Braunschweig und Göttingen.

- Nach Bestehen der Ausbildung erfolgt in der Regel eine Tätigkeit bei einem der Gerichte im OLG-Bezirk Braunschweig oder der Staatsanwaltschaft Braunschweig oder Göttingen.

- Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte meist erste Ansprechpartner für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger. Dabei nehmen sie u.a. Anträge auf, erteilen Auskünfte oder händigen Dokumente aus.

Außerdem nehmen sie eine Vielzahl wichtiger organisatorischer, verwaltender und rechtlicher Aufgaben wahr – insbesondere in Fachgebieten wie bspw. dem Strafrecht, Zivilrecht, Nachlass, Insolvenzsachen und Grundbuch.

- Weitere allgemeine Infos zum Beruf finden Sie hier (Justizfachwirtin/Justizfachwirt | Nds. Landesjustizportal).


Profil

Was Sie mitbringen sollten:

- Erfolgreicher Realschulabschluss oder erfolgreicher Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand

- Alter: Das 40. Lebensjahr (bei Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr) darf noch nicht beendet sein, Ausnahmen möglich (bspw. bei Eingliederungs- oder Zulassungsschein, Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetzes erfüllt oder bei Kinderbetreuungszeiten)

- Staatsangehörigkeit: Deutsch oder Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (z.B. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU)

- Bei Schwerbehinderung: bevorzugte Einstellung bei gleicher Eignung

- Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht und willkommen


Wir bieten

In der Ausbildung:

  • 30 Tage Urlaub
  • Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.409 Euro brutto im Monat (Stand 01.02.2025)

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