Auszubildende zur Fachinformatikerin bzw. zum Fachinformatiker in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung (w/m/d)
Das Referat 13A – Personalqualifizierung, Qualifizierungszentrum, Diversity und Antidiskriminierung – sucht für den Ausbildungsstart am 01.09.2027 am Dienstort Nürnberg
mehrere Auszubildende zur Fachinformatikerin bzw. zum Fachinformatiker in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung (w/m/d)
Kennziffer: BAMF-2027-FINFO
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern – mit der Zentrale in Nürnberg und bundesweit rund 60 Außenstellen. Zur Bandbreite der Aufgaben gehören die Durchführung des Asylverfahrens, die bundesweite Förderung der Integration und die Migrationsforschung. Unsere Zentralabteilung befasst sich schwerpunktmäßig mit Personalmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Finanzmitteln, IT und Organisation.
Aufgaben
Schwerpunkte im Rahmen der Berufsausbildung
- In deiner dreijährigen Ausbildung erlernst du das Programmieren in seinen Grundlagen sowohl objektorientiert als auch funktional in Go, Java oder Python
- Ein Schwerpunkt sind hierbei Webtechnologien wie HTML, CSS, JavaScript und TypeScript. Bei der Entwicklung von Webanwendungen kannst du dein Wissen und Können vertiefen und aktiv anwenden
- Datenbanken bilden die Grundlage vieler Anwendungen. In deiner Ausbildung erfährst du, wie diese richtig entworfen und mit SQL implementiert werden
- Auch bei der Wartung und Pflege bestehender Software-Systeme unterstützt du das Team tatkräftig
- Das BAMF arbeitet agil, daher lernst du in deiner Ausbildung die agile Softwareentwicklung kennen und erfährst, wie man mit Softwaretests eine gute Qualität sicherstellt
- Zudem bekommst du einen Einblick wie Cloud-native Anwendungen entwickelt werden.
Profil
- Du verfügst mindestens über einen mittleren Schulabschluss – oder vergleichbar
- Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG erforderlich. Daher bringst du die Bereitschaft mit, diese zu durchlaufen
- Zum Stichtag 31.01.2027 bist du bereits 16 Jahre alt, da du gemäß § 2 Abs. 1 S. 4 SÜG die Sicherheitsüberprüfung sonst nicht durchlaufen darfst
- Du hast mindestens die Note „befriedigend“ im Fach Deutsch oder nachgewiesene Deutschkenntnisse des Niveaus C1
- In Mathe und Englisch hast du „gute bis sehr gute“ Leistungen, mindestens jedoch „befriedigend“
- Du bist interessiert an moderner Informations- und Telekommunikationstechnik
- Teamarbeit in einem vielfältigen Arbeitsumfeld bereitet dir Freude und ist für dich eine Selbstverständlichkeit
- Du bist motiviert und gestaltest deine Ausbildung proaktiv mit
- Förderlich sind bereits erste nachgewiesene berufliche Erfahrungen z.B. durch Praktika oder Nebenjobs, idealerweise im IT Bereich
Wir bieten
- Du profitierst von einer attraktiven, überdurchschnittlichen Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD
- Du erhältst einen Laptop und ein Tablet für ein moderneres Arbeiten und Lernen
- Im Bundesamt gibt es mobile Arbeitsmöglichkeiten und keine festen Arbeitszeiten, so dass du Privates und die Arbeit vereinbaren kannst – natürlich immer in Abstimmung mit deinen Teams
- Deine Ausbildung im BAMF ist vielfältig, abwechslungsreich und hat Zukunft. Daher bieten wir auch gute Übernahmemöglichkeiten bei erfolgreichem Abschluss
- Du wirst Teil eines diversen, vielseitigen Arbeitsumfelds mit einem wertschätzenden Teamspirit
- In deiner Ausbildung erhältst du eine individuelle Ausbildungsbetreuung durch die Fachabteilung
- Du hast die Möglichkeit, bei Social Media Projekten mit dem Social Media-Team des BAMF mitzuwirken
- Flexible Arbeitszeiten
- Sportangebote
- Möglichkeiten für mobiles Arbeiten und Home-Office
- Coaching, Supervision & Mentoring
- Betriebliche Altersvorsorge
- vermögenswirksame Leistungen
- Eltern-Kind-Zimmer
- Gesundheitsmanagement
- 30 Tage Erholungsurlaub
- Weihnachten und Silvester arbeitsfrei
- Möglichkeit eines Auslandspraktikums
- Jobticket / Ermäßigtes Deutschlandticket
- Einen eigenen Laptop für den Dienstgebrauch
- bundesweite Übernahmemöglichkeiten
- Weiterbildungsmöglichkeiten durch eigenes Qualifizierungszentrum
- Bezahlung nach TVAöD Bund
- Jahressonderzahlung für Auszubildende
Das Bundesamt hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Für die Tätigkeit wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt.
STBL1_DE