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Auszubildende zur/zum Forstwirtin / Forstwirt (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
location55774 Baumholder, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 1.7.2026

Die Direktion Koblenz sucht für den Arbeitsort Baumholder zum 1. August 2027:

Auszubildende zur/zum Forstwirtin / Forstwirt (w/m/d)

(Kennung: KOOP.Forst.1203, Stellen‑ID 1449836)

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts – ist das zentrale Immobilien­unternehmen des Bundes. Aufgabenschwerpunkte sind das einheitliche Immobilien­management, die Immobilien­verwaltung und der Immobilienverkauf sowie die forst- und naturschutz­fachliche Betreuung der Gelände­liegenschaften. Bundesweit arbeiten rund 7.000 Beschäftigte für die BImA, verteilt auf die Zentrale – mit Hauptsitz in Bonn – und neun Direktionen sowie auf mehr als 120 Standorte. Innerhalb der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verantwortet der Geschäftsbereich Bundesforst bundesweit das Gelände­management für die Wald- und Offenland­flächen des Bundes. Als ressortübergreifender Dienstleister agiert der Bundesforst auch als Fachberater für die zuständigen Institutionen.


Aufgaben

Ihre praktische Ausbildung dauert drei Jahre und findet am Bundesforstbetrieb Rhein‑Mosel in 55774 Baumholder statt. Die Berufsschule findet in Bad Kreuznach sowie im Forstlichen Bildungs­zentrum Hachenburg statt.

Kern der Ausbildung ist das Anlegen von Kulturflächen, Schützen und Pflegen von Waldbeständen sowie das Ernten, Sortieren und Lagern von Holz.


Profil
  • Haupt- oder Realschulabschluss
  • praktische Fähigkeiten
  • körperliche Belastbarkeit, die für den Beruf erforderlich ist
  • kooperatives Verhalten

Wir bieten
  • Das Ausbildungs­entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) in der jeweils gültigen Fassung.
  • Das Ausbildungsentgelt beträgt nach derzeitigem Stand:
    1. Ausbildungsjahr 1.368,26 €
    2. Ausbildungsjahr 1.418,20 €
    3. Ausbildungsjahr 1.464,02 €
  • Jahressonderzahlung nach den geltenden tariflichen Bestimmungen
  • 30 Tage Urlaub

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