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Auszubildender (m/w/d) zum Straßenwärter (m/w/d)

Staatliches Bauamt Nürnberg
location91161 Hilpoltstein, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 8.10.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Das Staatliche Bauamt Nürnberg sucht zum 01.09.2026 für die Straßenmeisterei Hilpoltstein einen

Auszubildenden (m/w/d) zum Straßenwärter (m/w/d)


Aufgaben
  • Straßen- und Brücken­instandsetzung
  • Grünpflege
  • Aufstellen und Warten von Verkehrs­zeichen sowie Leit- und Schutz­einrichtungen
  • Streckenüberwachung und Verkehrs­sicherung
  • Baustellen­absicherung unter Verwendung unter­schiedlicher Werk­zeuge, Geräte, Maschinen und Fahr­zeuge bei über­wiegendem Einsatz im Freien
  • Räum- und Streu­dienst im Winter

Profil
  • Einstellungs­voraussetzung ist der (qualifizierende) Mittel­schul­abschluss oder ein Mittlerer Bildungs­abschluss
  • Mindestens befriedigende Noten in Mathe­matik, Deutsch und Physik
  • Interesse an Arbeiten im Freien zu jeder Jahreszeit
  • Handwerkliches Geschick, tech­nisches Verständnis sowie räum­liches Vorstellungs­vermögen
  • Körperliche Belastbar­keit zum Führen der Fahrzeuge
  • Lern-, Einsatz- und Leistungs­bereitschaft
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit

Wir bieten

Wir bieten Dir eine qualifizierte und praxis­orientierte Aus­bildung, die drei Jahre dauert. Neben der fachspezifischen Aus­bildung in der Straßen­meisterei Hilpoltstein werden theoretische Kennt­nisse in der Berufs­schule in Würzburg vermittelt. Praxis­bezogene Lehrgänge finden im über­betrieblichen Aus­bildungs­zentrum Gerolzhofen. Die Arbeits­zeit beträgt zurzeit 38,5 Stunden / Woche. Die Aus­bildungs­vergütung ist gestaffelt nach den Ausbildungs­jahren und liegt zwischen 1.236 Euro und 1.340 Euro, gemäß TVA-L BBiG.

Im Rahmen der Ausbildung werden die Kosten der Führer­scheine der Klassen B, C und CE vom Arbeit­geber über­nommen.

Schwerbehinderte Menschen werden bei ansonsten im Wesent­lichen gleicher Eignung bevor­zugt. Zur Verwirk­lichung der Gleich­stellung von Frauen und Män­nern besteht ein besonderes Interesse an der Bewer­bung von Frauen. Auf das Antrags­recht zur Beteiligung des Gleichstellungs­beauftragten an Vorstellungs­gesprächen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hin­gewiesen. Sofern Du davon Gebrauch machen möchtest, bitten wir um einen Hinweis im Anschreiben.


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