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Berufsbetreuer/-in auf freiberuflicher Basis (m/w/d)

Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Soziales und Teilhabe GZ 50
locationStuttgart, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 17.11.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Berufsbetreuer/-in auf freiberuflicher Basis (m/w/d)

Die Betreuungsbehörde des Amts für Soziales und Teilhabe der Landeshauptstadt Stuttgart sucht freiberufliche rechtliche Betreuer/‑innen.

Als rechtliche/-r Betreuer/-in stehen Sie volljährigen Personen bei, die aufgrund einer Erkran­kung, eines Unfalls oder einer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kön­nen. Sie sind dabei freiberuflich tätig. Über die Anzahl der rechtlichen Betreuungen, die Sie führen, und damit den zeitlichen Umfang Ihrer Tätigkeit entscheiden Sie selbst. Über­nehmen Sie diese sinnstiftende und verantwortungsvolle Aufgabe und setzen Sie sich damit für Menschen ein, die auf Unter­stützung angewiesen sind.


Aufgaben
  • Sie führen Betreuungen gemäß §§ 1814 ff. Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • Sie vertreten die Interessen Ihrer Klient/-innen in rechtlichen Belangen, insb. in finanziellen und gesund­heitlichen Angelegenheiten
  • Sie pflegen den persönlichen Kontakt zu den Betroffenen und orien­tieren sich an deren Wünschen und Bedürfnissen
  • Sie stellen Anträge und verwalten das Vermögen
  • Sie vermitteln soziale Dienste und organisieren weiter­führende Unterstützung für ihre Klient/-innen

Profil

Vor Beginn einer Tätigkeit als Betreuungsperson ist es notwendig, dass Sie sich bei Ihrer Betreu­ungs­behörde registrieren. Bei der Registrierung ist die notwendige Sachkunde nach­zuweisen durch:

  • Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder ein Jura­studium mit Befähigung zum Richteramt oder
  • Einen erfolgreichen Abschluss von Sachkunde­modulen bei einem zertifizierten Anbieter. Die Stadt Stuttgart unterstützt die Erlan­gung der Sachkunde­nachweise unter bestimmten Voraus­setzungen finanziell oder
  • Andere Berufs‐ und Studienabschlüsse sowie weitere Fort­bildungs­nachweise, die zu einer zumin­dest anteiligen Anerkennung der Sachkunde ausreichend sind

Wir bieten
  • Eine sinnstiftende Aufgabe mit gesellschaftlicher Relevanz
  • Ein zukunftssicheres und vielseitiges Berufsfeld
  • Selbstständiges Arbeiten mit flexibler Zeiteinteilung, auch in Teilzeit möglich
  • Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung
  • Unterstützung durch unsere Betreuungsbehörde
  • Vernetzung mit anderen rechtlichen Betreuer/-innen sowie die Möglichkeit zum Aus­tausch

Die Vergütung erfolgt nach Fallpauschalen, abhängig von der jeweiligen Fallkonstellation, gemäß dem Vormünder- und Betreuer­vergütungs­gesetz (VBVG). Details zur Vergütungshöhe können dem § 8 Abs. 1 VBVG sowie der zugehörigen Anlage entnommen werden.


STBL1_DE