Berufsbetreuer/-in auf freiberuflicher Basis (m/w/d)
Berufsbetreuer/-in auf freiberuflicher Basis (m/w/d)
Die Betreuungsbehörde des Amts für Soziales und Teilhabe der Landeshauptstadt Stuttgart sucht freiberufliche rechtliche Betreuer/‑innen.
Als rechtliche/-r Betreuer/-in stehen Sie volljährigen Personen bei, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie sind dabei freiberuflich tätig. Über die Anzahl der rechtlichen Betreuungen, die Sie führen, und damit den zeitlichen Umfang Ihrer Tätigkeit entscheiden Sie selbst. Übernehmen Sie diese sinnstiftende und verantwortungsvolle Aufgabe und setzen Sie sich damit für Menschen ein, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Aufgaben
- Sie führen Betreuungen gemäß §§ 1814 ff. Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- Sie vertreten die Interessen Ihrer Klient/-innen in rechtlichen Belangen, insb. in finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten
- Sie pflegen den persönlichen Kontakt zu den Betroffenen und orientieren sich an deren Wünschen und Bedürfnissen
- Sie stellen Anträge und verwalten das Vermögen
- Sie vermitteln soziale Dienste und organisieren weiterführende Unterstützung für ihre Klient/-innen
Profil
Vor Beginn einer Tätigkeit als Betreuungsperson ist es notwendig, dass Sie sich bei Ihrer Betreuungsbehörde registrieren. Bei der Registrierung ist die notwendige Sachkunde nachzuweisen durch:
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder ein Jurastudium mit Befähigung zum Richteramt oder
- Einen erfolgreichen Abschluss von Sachkundemodulen bei einem zertifizierten Anbieter. Die Stadt Stuttgart unterstützt die Erlangung der Sachkundenachweise unter bestimmten Voraussetzungen finanziell oder
- Andere Berufs‐ und Studienabschlüsse sowie weitere Fortbildungsnachweise, die zu einer zumindest anteiligen Anerkennung der Sachkunde ausreichend sind
Wir bieten
- Eine sinnstiftende Aufgabe mit gesellschaftlicher Relevanz
- Ein zukunftssicheres und vielseitiges Berufsfeld
- Selbstständiges Arbeiten mit flexibler Zeiteinteilung, auch in Teilzeit möglich
- Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung
- Unterstützung durch unsere Betreuungsbehörde
- Vernetzung mit anderen rechtlichen Betreuer/-innen sowie die Möglichkeit zum Austausch
Die Vergütung erfolgt nach Fallpauschalen, abhängig von der jeweiligen Fallkonstellation, gemäß dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Details zur Vergütungshöhe können dem § 8 Abs. 1 VBVG sowie der zugehörigen Anlage entnommen werden.
STBL1_DE