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Beschäftigte / Beschäftigter (w/m/d) bei der Abschiebegruppe

Polizeipräsidium Freiburg
locationTalstraße, 79102 Freiburg im Breisgau, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 23.1.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Das POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG sucht:

Beschäftigte / Beschäftigter (w/m/d) bei der Abschiebegruppe

zum nächstmöglichen Zeitpunkt • unbefristet, in Teilzeit 50 % • Entgeltgruppe 8 TV-L

bei der Schutzpolizeidirektion Polizeirevier Freiburg-Süd.

WIR ÜBER UNS

Das Polizeipräsidium Freiburg mit seinen Organisationseinheiten nimmt im Bereich der Stadt Freiburg, der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut grundsätzlich alle polizeilichen Aufgaben wahr, soweit sie nicht dem Bundes- oder Landeskriminalamt oder der Bundespolizei zugewiesen sind. Die Besonderheit des Polizeipräsidiums Freiburg ist seine Lage im Dreiländereck Deutschland/Schweiz/Frankreich und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Aufgaben. Beim Polizeipräsidium Freiburg sind derzeit rund 2.450 Personen beschäftigt.


Aufgaben

Bei der Arbeit als Beschäftigte / Beschäftigter bei der Abschiebegruppe handelt es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit zur Unterstützung der polizeilichen Alltagsarbeit. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Anlegen von Vorgängen im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem (ComVor und TISDATA) sowie Erstellen von Vorlagen und Formularen für die Geschäftsabläufe.
  • Zusammenstellung von komplexen Vorgangsmappen für Abschiebungen, sowie die Einholung von Zusatzinformationen (Abfragen und Recherchen).
  • Eigenverantwortliche Durchführung aller administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit „unproblematischen Abschiebungen“ (Koordination, Terminabsprachen, Terminierungen von Abschiebungen).
  • Eigenverantwortliche Erstellung von Kostenrechnungen/Vollzugsmeldungen sowie Abwicklung und Einzahlung der Barmittel.
  • Mitwirkung an der Organisation von Sammelabschiebungen und Sammelvorführungen sowie die Anforderung von Unterstützungskräften.

Profil

Vorausgesetzt wird:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement, Verwaltungsfachangestellte/r, Justizangestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder eine vergleichbare abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
  • Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere ein sicherer Umgang mit MS Office-Produkten sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in fachspezifische Programme

Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:

  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Eigenständige und gewissenhafte Arbeitsweise
  • Gute Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit, auch in Stresssituationen
  • Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Flexibilität

Wir bieten
  • Seien Sie Teil der Polizei in Baden-Württemberg an einem spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsplatz
  • Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 81. Bei Vorliegen einer entsprechenden Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren ist eine direkte Einstufung in der Erfahrungsstufe 3 möglich.
  • Einen sicheren Arbeitsplatz mit planbaren und verlässlichen Rahmenbedingungen
  • Eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
  • Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Die Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW

BITTE BEACHTEN SIE

Das Polizeipräsidium Freiburg engagiert sich für Chancengleichheit i. S. d. Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG).

Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen ausdrücklich begrüßt werden und diese bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden beziehungsweise den Vorzug erhalten. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.


STBL1_DE