Bürokraft (m,w,d)
Bundeswehr Baden-Württemberg
Stuttgart, Deutschland
16.6.2026
Öffentlicher Dienst allgemein
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
Aufgaben
- Führen der Materialnachweise und Bearbeiten von Materialbewegungen innerhalb der Dienststelle
- Führen des urkundlichen Nachweises über das Anlagevermögen (NVG) sowie Zuarbeit Truppenversorgungsbearbeiter (TVB) bei der Steuerung der Versorgungsvorgänge der zentralen Beschaffung
- Schadensbearbeitung für die Dienststelle
- Annahme, Lagerung und Ausgabe der Materialbestände innerhalb der Dienststelle
- Vertretung im Bereich der Dezentrale Beschaffung
- Vertretung im Bereich des Fuhrparkmanagement
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
- Die Stelle ist ab 01.10.2026 zu besetzen.
- Die ausgeschriebene Stelle ist bedingt Telearbeitsfähig.
Profil
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d), zur Bürokauffrau / zum Bürokaufmann, zur Kauffrau / zum Kaufmann für Büromanagement (m/w/d) oder zur Kauffrau / zum Kaufmann für Bürokommunikation (m/w/d).
ERWÜNSCHT:
- Sie sind sicher im Umgang mit den gängigen Standartsoftwareanwendungen (u.a. MS-Office) und der Arbeit am Computer im Allgemeinen
Wir bieten
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
- Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzei. Die Tätigkeiten sind in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen.
- Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegtem Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen
STBL1_DE