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Büromitarbeiter/innen für das Geschäftszimmer des Gesamtpersonalrats und im Bereich Personalgewinnung

Bundeszentralamt für Steuern
locationBonn, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 2.5.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Wir – das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – sind eine Bundes­oberbehörde im Geschäftsbereich des Bundes­ministeriums der Finanzen. Unser Hauptdienstsitz ist in Bonn. Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und Schwedt. Mit rund 2.400 Beschäftigten nehmen wir zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr.

Für den Einsatz am Dienstsitz in Bonn suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei

Büromitarbeiter/innen (w/m/d)

Die Arbeitsplätze sind im Geschäfts­zimmer des Gesamt­personalrats und im Bereich Personal­gewinnung in der Zentral­abteilung angesiedelt.

Die zu besetzenden Arbeitsplätze sind nach der Entgeltgruppe 5 TVöD (Bund) bewertet und grundsätzlich auch für eine Teilzeit­beschäftigung geeignet.


Aufgaben

Wir suchen neue Kolleginnen und Kollegen in folgenden Bereichen bzw. für folgende Aufgaben:

  • Geschäftszimmer des Gesamt­personalrats: Vor- und Nachbereitung der Gesamt­personalrats­sitzungen, Vor- und Nachbereitung von Personalrats­arbeitsgruppen, IT‑Unterstützung des Gesamt­personalrats, Termin­koordination und organisatorische Unterstützung sowie Backoffice im Dokumenten­management
  • Personalgewinnung: Unterstützung bei der Organisation der Auswahl­verfahren, insbesondere im Bereich Anwärter- und Azubi­gewinnung, Bearbeitung eingehender Bewerbungen, Bewerber­korrespondenz, Pflege von Bewerber­statistiken

Hinweis: Im Rahmen des Vorstellungs­gesprächs können Sie uns gerne den Bereich nennen, für den Sie sich bevorzugt interessieren.


Profil
  • Sie verfügen über:
    • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungs­fachangestellten
      oder
    • eine abgeschlossene Ausbildung z. B. zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation oder zur/zum Kaufmann/​Kauffrau für Büromanagement oder eine vergleichbare dreijährige Ausbildung im Verwaltungsbereich oder im Rechtswesen
      oder
    • einen abgeschlossenen Verwaltungs­lehrgang I (ehemals Angestellten­lehrgang I)
  • von Vorteil ist:
    • eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in Verwaltungs­tätigkeiten mit Bezug zu Personal­angelegenheiten

Sie passen zu uns, wenn Sie

  • Ihre Aufgaben gewissenhaft und eigenverantwortlich erledigen,
  • ein Kommunikationstalent sind und Inhalte adressatengerecht vermitteln sowie
  • kooperativ und teamfähig agieren,
  • über Einfühlungs­vermögen im Umgang mit Menschen verfügen,
  • geschickt organisieren und
  • eine hohe Motivation für die Aufgaben des BZSt mitbringen.

Wir bieten
  • unbefristete Einstellung als Tarifbeschäftigte/r nach Entgeltgruppe 5 TVöD (Bund) mit einem Verdienst zwischen 2.928,99 Euro und 3.245,11 Euro brutto bei Neueinstellung in den öffentlichen Dienst
  • weitreichende voraussetzungslose Möglichkeiten von mobilem Arbeiten (z. B. im „Homeoffice“)
  • eine individuelle und strukturierte Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungs­angebote
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie/​Pflege: Wir unterstützen unsere Beschäftigten mit flexiblen Arbeitszeit­modellen (wie Teil- und Elternz­eiten), Telearbeit sowie Eltern-Kind-Büro und eigener U 3‑Kindertages­einrichtung
  • aktive Gesundheits­prävention (Sportangebote, Entspannungs­kurse etc.)
  • hervorragende Parkmöglichkeiten und gute Anbindung an den ÖPNV (einschließlich Berechtigung zum Erwerb eines durch uns geförderten Deutschland­Jobtickets).
Was Sie noch wissen sollten:

Für uns zählen Ihre Qualifikation und Stärken. Deshalb ist uns jede/jeder – unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Identität, Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder einer eventuellen Behinderung – willkommen.

Das BZSt strebt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an. Zudem haben wir uns das Ziel gesetzt, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation gemäß der Maßgabe der in der Bundes­finanzverwaltung geltenden Rahmeninklusions­vereinbarung bevorzugt berücksichtigt.


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