Duales Studium Gesetzliche Unfallversicherung – Recht, Rehabilitation und Verwaltung (m/w/d)
Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung f ür Menschen, die im Bereich Gesundheit und Wohlfahrtspflege arbeiten. Als Arbeitgeber in bieten wir 1000 UNDEIN GRUND, Teil von uns zu werden – zum Beispiel in Berlin, Hamburg, München, Delmenhorst, Bochum, Würzburg, Köln, Mainz oder Karlsruhe und beginne ein
Duales Studium Gesetzliche Unfallversicherung – Recht, Rehabilitation und Verwaltung (m/w/d)
Bewerbungsschluss: 19.04.2026
Und dein Grund?
Wenn du gern mit Menschen arbeitest und Verantwortung übernehmen möchtest, ist das Duale Studium „Gesetzliche Unfallversicherung“ genau richtig für dich. Gleichzeitig trägst du zu etwas viel Größerem bei: dazu, dass Menschen bei der Arbeit gesund bleiben. Ein relevanter Job für dich und die Gesellschaft.
Aufgaben
- Viel Kontakt mit Kundinnen und Kunden während der Praxisphasen
- Betriebe in der Prävention sicherer machen
- Organisation der medizinischen Versorgung im Rahmen der Rehabilitation nach Unfällen und Berufskrankheiten
- Ansprechperson für Betriebe sowie Beratung unserer Mitglieder zu Beitragsfragen
- Hochschulstudium als Vorbereitung der Praxiseinsätze
- Studiendauer: sechs Semester
- Mehr Informationen unter bgw-online.de/studium
Profil
- Hochschulreife, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss
- Alternativ: ein mittlerer Schulabschluss in Verbindung mit einem qualifizierten Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung (mindestens Note 2,5)
- Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen findest unter wissenschaft.hessen.de/studieren/zugang-und-zulassung
Wir bieten
- Die BGW fördert Vielfalt.
- Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
- Studienvergütung: 1.745 Euro brutto (Stand: 2025) sowie vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro monatlich
- Angebote zur Gesundheitsförderung sowie viele weitere Extras für Beschäftigte
- Homeoffice ist auch während des Studiums möglich.
- Übernahme der Studiengebühren
- Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung an der Hochschule
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