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Einrichtungsleitung mit der zusätzlichen Aufgabe als Erzieher*in (m/w/d) im Gruppendienst

Stadt Flensburg
locationFlensburg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 14.7.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Hier oben, im Norden Schleswig-Holsteins, kurz vor der dänischen Grenze, gibt es ungeahnte Karrierechancen für alle, die dort arbeiten möchten, wo andere Urlaub machen. Wollen Sie gemeinsam mit uns die Stadt Flensburg innovativ gestalten? Dann können Sie sich auf die Ostsee, unseren idyllischen Hafen, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und spannende Herausforderungen freuen!

Bei der Stadt Flensburg ist im Fachbereich Jugend in der Abteilung Städtische Kindertagesstätten und Kindertagespflege zum 01.02.2027 eine Stelle als

Einrichtungsleitung mit der zusätzlichen Aufgabe als Erzieher*in (m/w/d) im Gruppendienst

mit 32 Wochenstunden nach der Entgeltgruppe S13 TVöD unbefristet zu besetzen.

Der Einsatz erfolgt in der städtischen Kindertagesstätte Am Sophienhof. Für die Wahrnehmung der Tätigkeit als Einrichtungsleitung erfolgt derzeit eine Freistellung vom Gruppendienst im Umfang von 27,2 Wochenstunden.

In der städtischen Kindertagesstätte Am Sophienhof erfolgt die Betreuung von im Schnitt 59 Kindern in vier altersgemischten Gruppen mit Kindern von 1-6 Jahren. Die Einrichtung ist geöffnet von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr und hat keine Sommerschließung.

Sie leiten die Einrichtung gemeinsam mit einer stellvertretenden Leitung, die mit vier Wochenstunden vom Gruppendienst freigestellt ist.


Aufgaben

Sie werden die Kindertagesstätte zusammen mit einer teilweise vom Gruppendienst befreiten ständigen Stellvertretung leiten.

Sie übernehmen in diesem Rahmen folgende Tätigkeiten:

  • Leitung der Kindertagesstätte mit Verantwortung für Personaleinsatz und -entwicklung
  • Motivation und Förderung der zugeordneten Mitarbeitenden
  • konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kollegium und den Eltern sowie Förderung des Austauschs im Team
  • Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation der Einrichtung nach innen und außen in Absprache mit dem Träger

Profil
  • abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom) der Bachelorstudiengänge Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik oder gleich- oder höherwertiger Studiengänge

oder

  • abgeschlossene Ausbildung
    • zum*zur Erzieher*in mit staatlicher Anerkennung (m/w/d)
    • zum*zur Heilpädagog*in mit staatlicher Anerkennung (m/w/d)
    • zum*zur Heilerziehungspfleger*in mit staatlicher Anerkennung (m/w/d)

Bewerben können sich zudem Personen, die gemäß § 28 Abs. 4 KiTaG aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrung in einem frühpädagogischen Arbeitsbereich vergleichbar qualifiziert sind.

Bei ausländischen Berufsschulabschlüssen ist die Beifügung der Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.

Wir erwarten:

Führungskompetenz:

  • mehrjährige Berufserfahrung in einer Kindertagesstätte oder einer vergleichbaren Einrichtung.
  • Leitungserfahrung in einer Kindertagesstätte oder Erfahrung auf der administrativen Ebene.
  • einen situationsangemessenen, motivierenden und zielorientierten Führungs-stil, geprägt von Rollenklarheit, Transparenz und Kommunikationsstärke.
  • hohe Empathie- und Konfliktfähigkeit
  • Erfahrung in der Begleitung von Teamprozessen
  • Interesse daran, die Einrichtung als Teil des städtischen Trägers zu repräsentieren und engagierte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Pädagogische & konzeptionelle Kompetenz:

  • fundierte Kenntnisse in der Umsetzung und Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte, idealerweise mit Erfahrung in konzeptioneller Arbeit.
  • die Fähigkeit, partizipatorische und inklusive Prozesse zu begleiten und Mitarbeitende dabei zu unterstützen, mit Kindern in einen partizipativen Dialog zu treten.
  • Grundkenntnisse in der Arbeit mit rechtlichen Vorschriften (z.B. KitaG, SGB VIII)
  • umfassende Erfahrung in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Eltern.
  • fundierte Kenntnisse der kindlichen Entwicklung sowie Erfahrung in Beobachtung und Dokumentation.

Organisatorische & administrative Kompetenz:

  • Organisationsgeschick, betriebswirtschaftliches Denken und Handeln.
  • Erfahrung in Budgetverantwortung und Verwaltungstätigkeiten ist wünschenswert.
  • gute Anwenderkenntnisse der MS-Office-Programme (Word, Excel, Outlook) und die Bereitschaft, sich zügig in Fachanwendungen (z.B. WinKita, Kitapor-tal) einzuarbeiten.
  • Kenntnisse in Qualitätsmanagement, Kinderschutz, Hygienestandards und Personalmanagement.

Persönliche & soziale Kompetenz:

  • ein hohes Maß an Teamgeist, Loyalität und die Fähigkeit zur vertrauensvollen Zusammenarbeit im Leitungsteam, mit dem Träger, den Eltern und externen Institutionen.
  • ein empathischer, authentischer und wertschätzender Umgang mit Kindern, Eltern und Kolleg*innen.
  • hohe Bereitschaft zur Reflexion sowie Offenheit für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung.
  • Souveränität und Verlässlichkeit in Ihrer Führungsrolle

Eine flexible Einsetzbarkeit während der Kita-Öffnungszeiten wird vorausgesetzt.


Wir bieten
  • Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
  • Übernahme der Entgeltstufe bei einem direkten Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
  • jährliche Sonderzahlungen
  • Anspruch auf bis zu zwei Regenerations- und Umwandlungstage
  • Möglichkeit der Umwandlung der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage ab 2027
  • betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL)
  • Fort- und Weiterbildungsangebote, Supervision sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
  • NAH.SH-Jobticket oder JobRad
  • Zugang zu vielen Sport- und Wellnesseinrichtungen über das Firmenfitness-Netzwerk EGYM Wellpass zum vergünstigten Preis
  • Zusammenarbeit mit multiprofessionell aufgestellten Teams vor Ort
  • Supervision
  • vertrauliche externe Unterstützung in allen Lebenslagen für mentales Wohlbefinden – Employee Assistance Program (EAP)
  • 30 Tage Jahresurlaub, ab 2027 31 Tage (Heiligabend und Silvester sind frei und zählen nicht als Urlaubstage)

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