Erster Samtgemeinderat / Erste Samtgemeinderätin (m/w/d)
Die Samtgemeinde Weser-Aue sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine erfahrene, kommunikative und entscheidungsfreudige Persönlichkeit als
Ersten Samtgemeinderat / Erste Samtgemeinderätin (m/w/d)
- Allgemeine Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters -
In dieser Funktion vertreten Sie die Samtgemeinde Weser-Aue bei Abwesenheit des Samtgemeindebürgermeisters nach innen und außen und leiten die Verwaltung. Sie verantworten die Umsetzung politischer Beschlüsse und gewährleisten einen reibungslosen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte.
Es ist vorgesehen, dass Sie ab dem 1. November 2026 als Nebenamt Gemeindedirektor bzw. -direktorin in einer oder mehreren Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde werden.
Die Samtgemeinde Weser-Aue liegt mit ihren rund 14.000 Einwohnern zwischen Bremen und Hannover und vereint ländliche Lebensqualität mit guter Anbindung. Geprägt von der reizvollen Landschaft zwischen Weser und Aue, bietet die Region vielfältige Möglichkeiten zur Erholung und Freizeitgestaltung. Als moderne Verwaltung gestaltet die Samtgemeinde gemeinsam mit den sechs Mitgliedsgemeinden die Zukunft der Region aktiv mit.
Aufgaben
- Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters in dessen Abwesenheit,
- Leitung eines Fachbereichs,
- Steuerung und Koordinierung von Projekten sowie Optimierung fortlaufender Prozesse,
- Strategische Weiterentwicklung der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden zu modernen und bürgernahen Dienstleistungsverwaltungen unter verstärkter Einbindung von digitalen Komponenten,
- Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung der Samtgemeinde,
- Koordination der Fachbereiche und Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit,
- Krisenmanagement und verantwortungsvolle Reaktion auf unvorhergesehene Herausforderungen.
Profil
- Abgeschlossenes Studium in den Bereichen Verwaltungswissenschaften, Public Management, Rechtswissenschaften oder eine vergleichbare Qualifikation oder die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (Diplom-Verwaltungswirtin bzw. -wirt) bzw. erfolgreicher Abschluss Angestelltenlehrgang II als Verwaltungsfachwirtin bzw. -wirt,
- Mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung, idealerweise in leitender Funktion,
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit politischen Gremien und Ehrenamtlichen,
- Fundierte Kenntnisse des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts, des Verwaltungsrechts sowie relevanter Gesetze und Verordnungen,
- Verständnis für kommunale Haushaltsführung, Finanzplanung und Controlling,
- Sicherer Umgang mit gängigen Verwaltungssoftwarelösungen und Office-Anwendungen,
- Bereitschaft zu Arbeitseinsätzen auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit,
- Identifikation mit den Zielen und Werten der kommunalen Selbstverwaltung.
Wünschenswert sind Weiterbildungen im Bereich Verwaltungsmodernisierung oder Change Management bzw. Kenntnisse im Bereich Digitalisierung und E-Government.
Wir bieten
- Vielseitige, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeiten mit sehr viel Handlungs- und Gestaltungsspielraum in einer modernen Verwaltung mit dem Ziel, die Samtgemeinde und den eigenen Arbeitsbereich an verantwortlicher Stelle weiterzuentwickeln,
- die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten und hochmotivierten Team,
- eine Stelle als Wahlbeamter bzw. Wahlbeamtin in Vollzeit mit einer Besoldung nach Besoldungsgruppe A 15 NKBesVO zzgl. einer monatlichen Aufwandsentschädigung (die Wahlzeit beträgt acht Jahre mit der Möglichkeit einer Wiederwahl),
- zeitgemäß ausgestattete Arbeitsplätze mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens.
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