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Erzieher*in für eine Wohngruppe

Landeshauptstadt Düsseldorf
locationDüsseldorf, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 13.6.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Erzieher*in für eine Wohngruppe

für die Abteilung Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung im Amt für Soziales und Jugend

Entgeltgruppe S 08b TVöD

Das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit über 2000 Beschäftigten das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien.

Die Wohngruppen sind ein Angebot im Rahmen der Hilfe zur Erziehung im stationären Bereich für Kinder im Aufnahmealter vom fünften bis zum 13. Lebensjahr, die aufgrund verschiedener Problemlagen vorübergehend nicht in ihrer Familie leben können. Das städtische Kinderhilfezentrum ist eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung im Düsseldorfer Stadtgebiet. Die Tätigkeit umfasst Schichtdienste – auch an Sonn- und Feiertagen – sowie Nachtbereitschaften.

Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir.


Aufgaben
  • Organisation und Gestaltung des gesamten Lebensalltags der Kinder
  • allgemeine Verwaltungsaufgaben sowie Teamarbeit
  • zielorientierte Eltern- und Familienarbeit
  • Mitgestaltung und Mitwirkung bei der Hilfeplanung allgemeine
  • Zusammenarbeit mit beteiligten Stellen u.a. der Jugendhilfe und Schule
  • Schichtdienst, auch an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtbereitschaften.

Profil
  • staatlich anerkannte*r Erzieher*in
  • Erfahrungen in der Heimerziehung sind wünschenswert
  • fundierte Fachkenntnisse im Bereich der Begleitung und Erziehung von Kindern in Problemlagen sind erwünscht
  • Verantwortungsbereitschaft, Belastbarkeit und Engagement
  • Teamfähigkeit, Kontaktfreude, hohe Kooperationsfähigkeit sowie Flexibilität..

Wir bieten

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Es wird eine Heim- und Schichtzulage gezahlt


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