Search

Fachbereichsleitung „Betrieb und Verkehr“ (w/m/d)

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
locationWolfenbüttel, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 23.2.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Die Niedersächsische Landes­behörde für Straßenbau und Verkehr ist unter anderem zuständig für Bau und Erhaltung von Bundes- und Landes­straßen in Niedersachsen sowie für die Kreisstraßen verschie­dener Landkreise. Sie beschäftigt rund 2.900 Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter. Die unterschied­lichen Aufgaben werden zum einen in vier zentralen Geschäfts­bereichen und zum anderen in 13 regionalen Geschäftsbereichen (ehem. Straßen­bauämter) wahrgenommen.

In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im

regionalen Geschäftsbereich Wolfenbüttel
im Fachbereich 4 „Betrieb und Verkehr“

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Arbeitsplatz/Dienstposten als Fachbereichsleitung „Betrieb und Verkehr“ (w/m/d)
– Weiserzeichen 4 –
Entgeltgruppe E 13 TV-L / A 13 NBesO

unbefristet zu besetzen.

Für verbeamtete Personen steht vorerst nur eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 NBesO zur Verfügung.


Aufgaben
  • Leitung des Fachbereichs 4 „Betrieb und Verkehr“, bestehend aus den Sachgebieten 41 „Betrieb“ inkl. NGVFG und 42 „Verkehrsmanagement“ Dazu gehört u.a.:
    • Unterstützung der Geschäftsbereichsleitung,
    • Personalführung, Führen von Personalgesprächen, Unterweisung der Mitarbeiter/innen des Amtes im Rahmen von Schulungen und Dienstbesprechungen, Prüfen und Auswerten der Berichte (KLR) für die Kostenstelle des Fachbereiches
    • Fachaufsicht über die Straßenmeistereien
  • Durchführung der Überwachungstätigkeiten nach § 4 FStrG und § 10 NStrG einschließlich Qualitätssicherung,
  • Titelverwalter i. S. der LHO/BHO,
  • Koordination von Geschäftsprüfungen im RGB (Innendienst),
  • Bürgerkontakte in allen Angelegenheiten der Straßenunterhaltung, Instandsetzung und des Verkehrsmanagements,
  • Grundsatzangelegenheiten des Verkehrsmanagements und der Telematik,
  • Grundsatzangelegenheiten im Bereich der UI-Programme und im Betriebsdienst,
  • Koordinieren, Harmonisieren und abschließende Bearbeitung der Jahresarbeitsplanung der Meistereien,
  • Grundsatzangelegenheiten der Arbeitssicherheit sowie der Gefahrstoffverordnung und der Grünpflege.

Eine Aufgabenänderung bleibt vorbehalten.


Profil

Ihre fachliche Qualifikation:

  • Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen verfügen.
  • Arbeitnehmer (w/m/d) müssen mindestens über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom-FH oder Bachelor) im Bereich Bauingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesen oder vergleichbar verfügen.
  • Erfahrungen in der Personalführung sind von Vorteil.
  • Ein sicherer Umgang mit den MS-Office-Programmen wird vorausgesetzt.
  • Vertiefte Kenntnisse des Bauvertrags- und Vergaberechts (VOB, VOL, VOF) sind erforderlich.
  • Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahrenstoffverordnung sind von Vorteil.
  • Erwartet werden außerdem gründliche Kenntnisse des Straßenrechts.
  • Erfahrungen in den Aufgabenbereichen sind von Vorteil.

Ihre persönliche Qualifikation

  • Rasche Auffassungsgabe sowie Ziel- und Lösungsorientierung.
  • Führungskompetenz, Teamfähigkeit und Respekt im Umgang mit Menschen.
  • Sicherer Umgang mit Konfliktsituationen.
  • Einsatzfreude, Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit.
  • Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungsprozessen.
  • Interesse und Bereitschaft neue Aufgabengebiete zu übernehmen.
  • Bereitschaft sich persönlich als Führungskraft weiterzuentwickeln.
  • Gleichstellungskompetenz.

Der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich.


Wir bieten
  • Beschäftigungsumfang Vollzeit oder (vollzeitnahe) Teilzeit
  • Entgeltgruppe 13 TV-L. (Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L ist eine langjährige praktische Erfahrung (mind. 3 Jahre) erforderlich. Besoldungsgruppe A 13 NBesO (Eine Planstelle steht zurzeit nicht zur Verfügung. Beamte (w/m/d) einer niedrigeren Besoldungsgruppe können daher vorerst nicht mit einer Beförderung nach Besoldungsgruppe A 13 NBesO rechnen.)
  • Die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen
  • Eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d)
  • Eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L/NBesG
  • 30 Tage jährlich Erholungsurlaub

STBL1_DE