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Fachkraft (m/w/d) für Arbeitssicherheit

Bundeswehr Baden-Württemberg
locationUlm, 89073 Ulm, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 10.2.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Das Bundeswehrkrankenhaus Ulm ist mit seinen 19 medizinischen Fachdisziplinen ein Kompetenzzentrum in Gesundheitsfragen der Bundeswehr im süddeutschen Raum. Ein Schwerpunkt liegt in der Ausbildung, um die Arbeit bei der täglichen Behandlung von schwer Erkrankten, der Bewältigung von Krisensituationen und der Bewältigung der schwierigen Auslandseinsätze des Sanitätsdienstes auf höchstem akademischem Niveau leisten zu können. Das Bundeswehrkrankenhaus Ulm ist mit militärischen und zahlreichen zivilen Kooperationen regional aber auch überregional vernetzt, beispielsweise mit der Universität Ulm oder den BG- Kliniken in Murnau oder Tübingen.


Aufgaben
  • Sie nehmen die Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. §6 Arbeitssicherheitsgesetz für das Bundeswehrkrankenhaus Ulm wahr.
  • Sie überwachen die Anwendung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechend der besonderen Verhältnisse in der Dienststelle und fachlich unterstellter Bereiche.
  • Sie wenden die Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung an, sodass ein möglichst hoher Wirkungsgrad erreicht wird.
  • Sie wirken mit bei der Einführung von Arbeitsverfahren sowie bei der technischen Bewertung der Verfahren und der Zuarbeit beim Ableiten von Forderungen für ein präventives Handeln.
  • Sie unterstützen bei der Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen und bei Belehrungen von Beschäftigten.
  • Sie sind zuständig für die regelmäßige Durchführung von Begehungen der Dienststelle und fachlich unterstellter Bereiche.
  • Sie unterstützen beim Umgang mit prüf- und überwachungspflichtigem Gerät sowie bei der Verwendung von gefährlichen, biologischen und sonstigen Arbeitsstoffen.

Profil
  • Sie besitzen die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst
  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor of Engineering oder Bachelor of Science bzw. Diplom (FH)) im Bereich Sicherheitstechnik, Sicherheitsmanagement, Rettungsingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Medizintechnik, Bauingenieurwesen, Umwelttechnik oder eines vergleichbaren Studiengangs und haben eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre ausgeübt ODER Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Sicherheitsingenieurin bzw. Sicherheitsingenieur" zu führen und haben eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin bzw. Ingenieur ausgeübt.
  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Training zur Fachkraft für Arbeitssicherheit der Bundeswehr oder über eine abgeschlossene Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit eines Unfallversicherungsträgers oder von einem anderen anerkannten Ausbildungsträger oder sind bereit, diese Qualifikation zu erwerben.
  • Sie erfüllen die Vorgaben des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz).
  • Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
  • Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
  • Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.

Wir bieten
  • Sie werden in ein Beamtenverhältnis oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit eingestellt.
  • Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie von bis zu 25.000 € nach Maßgabe des § 43 BBesG gewährt werden.
  • Die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann auch mit Tarifbeschäftigten erfolgen.
  • Eine Eingruppierung erfolgt bis in die Entgeltgruppe E11 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
  • Es besteht die Möglichkeit der Gewährung einer monatlichen Personalgewinnungszulage gemäß §16 Abs. 6 TVöD.
  • Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist möglich.
  • Sie profitieren im Rahmen der Weiterentwicklung von vielseitigen Karriereperspektiven sowie einer Vielzahl spannender Aufgabengebiete an unterschiedlichen Beschäftigungsorten.
  • Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.

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