
Fachkraft (m/w/d) für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Vater-schaftsfeststellungen von Kindern (Beistandschaft)
Fachkraft (m/w/d) für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Vater-schaftsfeststellungen von Kindern (Beistandschaft)
Nr. 2025-10-165
Stellenausschreibung
Der Landkreis Rosenheim sucht für das Sachgebiet 24, Gruppe 244 zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Fachkraft (m/w/d) für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Vaterschaftsfeststellungen von Kindern (Beistandschaft)
Das Kreisjugendamt Rosenheim fördert mit seinen rund 160 Mitarbeitenden das gesunde Aufwachsen von jungen Menschen und unterstützt Eltern durch bedarfsgerechte Hilfen und Leistungen bei ihren Erziehungsaufgaben. Wir unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche durch konkrete Angebote in der Erziehung und Verselbständigung.
Als Fachkraft für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Vaterschaftsfeststellungen von Kindern vertreten Sie die rechtlichen Interessen von Kindern in Unterhaltsangelegenheiten und Feststellungen von Vaterschaften. Wir bieten eine Tätigkeit, die die finanziellen Lebensbedingungen von Kindern positiv verändert. Wenn Sie sich eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe wünschen, die nicht den klassischen Verwaltungsaufgaben entspricht, und Teil unseres kollegialen und hochmotivierten Teams werden wollen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://youtu.be/dXRc4hGllUE.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Unsere Anforderungen
- Laufbahnbefähigung der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (Dipl.-Verwaltungswirtin bzw. Dipl.-Verwaltungswirt (m/w/d)) oder erfolgreich abgelegter Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt (m/w/d)) oder Studium der Rechtswissenschaften (mind. Erstes Staatsexamen) oder der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerrecht
- Alternativ: eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) bzw. erfolgreich abgelegter Beschäftigtenlehrgang I (Verwaltungsfachkraft (m/w/d)) jeweils mit der Bereitschaft den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren
- Kenntnisse im Unterhalts- und Familienrecht bzw. die Bereitschaft sich diese anzueignen
- Hohes Maß an Einfühlungsvermögen, verbunden mit der Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen klar und leistungsorientiert zu handeln
- Freude an der Arbeit mit Familien in besonderen Lebenssituationen und die Motivation, Kinder und ihre Rechte zu stärken
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit
- Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere in MS-Office Produkten und Fachverfahren)
Ihre Aufgaben
- Unterstützung in der Klärung der Vaterschaft
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes,
- Beratung und Unterstützung des betreuenden Elternteils zur Geltendmachung des eigenen Unterhaltsanspruches
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche
- Geltendmachung der Ansprüche vor dem Familiengericht
Wir bieten
- Einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz
- Leistungsgerechtes Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen inklusive einer leistungsorientieren Bezahlung
- Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA – bitte informieren Sie sich über die Verdienstmöglichkeiten, z. B. unter www.oeffentlicher-dienst.info
- Die Möglichkeit des Leasings von Fahrrädern im Rahmen des TV-Fahrradleasings
- Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
- Fahrtkostenzuschuss bei ÖPNV Nutzung
- Flexible Arbeitszeiten - gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Homeoffice Möglichkeiten
Schwerbehinderte Bewerberinnen und schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte nutzen Sie unser Bewerbungsportal, um sich bei uns zu bewerben.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Nähere Auskünfte:
Auskünfte zum Arbeitsgebiet erteilt Herr Andreas Hofherr
(Tel. 08031/392-11110, für personelle Fragen steht
Frau Jutta Nillies (Tel. 08031/392-24011 zur Verfügung.
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über unser Bewerberportal: www.landkreis-rosenheim.de/ ? Karriere ? Stellenangebote.
Landratsamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53 · 83022 Rosenheim Tel. 08031 392-01 · Fax 08031 392-9001
www.landkreis-rosenheim.de
