Fachlehrerin / Fachlehrer Staats- und Verfassungsrecht/Politische Bildung und Deutsch (m/w/d)
Fachlehrerin / Fachlehrer Staats- und Verfassungsrecht/Politische Bildung und Deutsch (m/w/d)
Kurzinfo:
- Arbeitszeit: Vollzeit / Teilzeit
- Laufbahn: Höherer Dienst
- Besoldung: Gehalt ab 5.046 € brutto/Monat
- Dienstbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Anzahl der freien Stellen: 1
- Job-ID: 2025-850
- Dienstort: Heglerstraße 15 97714 Oerlenbach
- Besoldungsgruppe: A 13h – 14 BBesO
- Bewerbungsfrist: 15. Februar 2026
- Einstiegsqualifikationen: 2. Staatsprüfung
- Behörde: Bundespolizeiakademie Bundespolizeiaus- und ‑fortbildungszentrum Oerlenbach
Aufgaben
WIR SIND SICHERHEIT – ob an Land, in der Luft oder auf See. Gemeinsam sind wir ein Team mit und ohne Uniform. Werden Sie Teil einer der größten Sicherheitsbehörden Deutschlands und wirken Sie aktiv mit über 50.000 Kolleginnen und Kollegen an der Sicherheitsstruktur mit.
Das Bundespolizeiaus- und ‑fortbildungszentrum Oerlenbach ist einer von neun Ausbildungsstandorten der Bundespolizei. Zu den ständigen Aufgaben gehören die Ausbildung des mittleren und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sowie die fachspezifische Fortbildung. Als Fachlehrerin/Fachlehrer im Bundespolizeiaus- und ‑fortbildungszentrum Oerlenbach sind Sie im Lehrbereich organisatorisch der Fachgruppe Gesellschaftswissenschaften/Sprachen zugeordnet. Sie gestalten Unterrichte der jungen Anwärterinnen und Anwärter und leisten damit aktiv einen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
- Durchführen der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den Fächern Politik/Geschichte (Kerngeschäft für das Fach SVR) sowie Deutsch
- Sicherstellung einer einheitlichen fachlichen Umsetzung der Aus- und Fortbildungsinhalte nach Maßgabe der Bundespolizeiakademie
- Weiterentwicklung des Lehrgebietes (Konzepte, Inhalte und Methoden)
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
- Mitwirkung in Prüfungs-, Feststellungs- und Auswahlkommissionen
- Erstellung von Aus- und Fortbildungskonzeptionen
Profil
- Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II (Gymnasien) in dem Fach Politik oder Geschichte oder vergleichbar und Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II in dem Fach Deutsch.
Hinweis: Dies setzt den erfolgreichen Abschluss eines lehramtsbezogenen Studiums in den genannten Fächern an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule und den Abschluss des Vorbereitungsdienstes mit der Zweiten Staatsprüfung voraus.
- Bei nicht ausreichender Bewerberlage können nachrangig Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, bei denen lediglich die Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II (Gymnasien) für das Fach Politik oder Geschichte oder vergleichbar vorliegt.
- Die Bereitschaft zur Durchführung von – auch mehrtägigen – Dienstreisen, insbesondere zur Leistung der Lehrtätigkeit auch außerhalb des Dienstortes Oerlenbach, wird vorausgesetzt.
Wir bieten
- Ein gutes Gefühl – sinnstiftender Job in einer Bundesbehörde, krisensicher und mit spannenden, vielseitigen sowie herausfordernden Aufgaben.
- Finanzielle Entlastung durch Gewährung von Beihilfe (bei Verbeamtung)
- Gute Qualifikationen sichern den Arbeitserfolg – Daher bieten wir Ihnen individuelle sowie bedarfsorientierte Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.
- Obendrein – Für die verantwortungsvolle Tätigkeit bei einer Sicherheitsbehörde bietet die Bundespolizei eine Stellenzulage.
- Langfristige Planbarkeit – durch einen sicheren Job im Öffentlichen Dienst.
- Work-Life-Balance – 30 Tage Urlaub, Gewährung von Gleittagen, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit in verschiedenen Modellen.
- Der Schutz von Umwelt und Klima ist uns wichtig! – Für Ihren Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln bieten wir Ihnen das DeutschlandJobTicket und übernehmen einen Teil der Kosten für Sie.
Hinweise
Wenn Sie sich vom vorgenannten Aufgabenspektrum angesprochen fühlen und dem Anforderungsprofil entsprechen, bitten wir Sie um Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, sofern vorhanden Abschlusszeugnis/-urkunde, Dienst- sowie Arbeitszeugnisse und Beurteilungen).
Lehrproben und Auswahlgespräche mit den am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern sind vorgesehen.
Sicherheit ist unser höchstes Gut! Da Sie verantwortungsvolle Aufgaben innerhalb der Bundespolizei wahrnehmen werden, ist die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung notwendig.
Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir eine Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Sofern die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe nicht oder noch nicht vorliegen, ist eine unbefristete Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter vorgesehen. Die Eingruppierung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des TV EntgO Bund (Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes) in die Entgeltgruppe 13 TVöD.
Sie sind bereits verbeamtet? Außerhalb der Bundespolizei steht zur Unterlegung des ausgeschriebenen Dienstpostens lediglich eine Planstelle der Wertigkeit der Besoldungsgruppe A 13h Bundesbesoldungsordnung (BBesO) zur Verfügung. Bewerberinnen/Bewerber externer Behörden können demzufolge nur bis zur Besoldungsgruppe A 13h BBesO Berücksichtigung finden.
Für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis oder eine Versetzung in den Bundesdienst dürfen Sie grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Arbeitsplatz ist für eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich geeignet.
Sicherheit kennt keine Unterschiede – Wir suchen SIE unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI – Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Bei gleicher Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes vorrangig berücksichtigt.
Menschen mit Behinderungen werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) und der Bundespolizei-Inklusionsvereinbarung (BIV) bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
STBL1_DE