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Hauptamtliche Bürgermeisterin / Hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d) der Stadt Schwentinental

Stadt Schwentinental
locationSchwentinental, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 3.11.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Die Stadt Schwentinental mit ihren rund 14.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist eine dynamische und wirtschaftlich wachsende Stadt im Kreis Plön, die durch ihre Lage am Landschaftsschutzgebiet der Schwentine sowie drei Schulen, Kindertagesstätten, Kultur-, Fortbildungs- und Sporteinrichtungen, eine hohe Lebensqualität und gleichzeitig eine gute Verkehrsanbindung an die Landeshauptstadt Kiel und die Nachbarstadt Preetz bietet.

Bei der Stadt Schwentinental ist zum 19.06.2026 wegen Ablaufs der Amtszeit des Amtsinhabers die Stelle

der hauptamtlichen Bürgermeisterin /des hauptamtlichen Bürgermeisters

zu besetzen.


Aufgaben

Die Ernennung erfolgt als Beamtin/Beamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein. Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe B 3.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Schwentinental ist Dienstvorgesetzte/ Dienstvorgesetzter von zurzeit ca. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Stadtvertretung und im Rahmen der bereitgestellten Mittel.

Sie oder er ist verantwortlich für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und Prozesse innerhalb der Verwaltung sowie für die laufenden operativen Geschäfte.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister berät die ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtvertretung und der Ausschüsse. Ziel der Beratung ist, die Aufgaben der Verwaltung rechtmäßig, zweckmäßig und wirtschaftlich wahrzunehmen sowie das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen.


Profil

Gesucht wird eine engagierte, zielstrebige, verantwortungsbewusste, kooperative und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit Verhandlungsgeschick und sicherem Auftreten.

Mehrjährige Erfahrung in Führungs- und Leitungspositionen in der Kommunalverwaltung sind von Vorteil.

Wünschenswert sind auch Erfahrungen in der freien Wirtschaft.

Umfassende Fach- und Rechtskenntnisse, hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, ein sicheres Auftreten und Konfliktfähigkeit werden erwartet. Stärken in der Moderation und integrative Fähigkeiten sind dabei von besonderer Bedeutung.

Der Befähigung zur verantwortungsvollen Führung und Motivation von Beschäftigten kommt ebenfalls ein hoher Stellenwert zu.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister muss insgesamt in der Lage sein, eine Stadtverwaltung effizient, bürgernah und dienstleistungsorientiert zu führen, die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung engagiert und unterstützend zu beraten sowie die Stadt strategisch weiterzuentwickeln und in die Zukunft zu führen.

Die kooperative Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt sowie die Bereitschaft zum Sitzungsdienst und zur Wahrnehmung von Terminen auch am Abend und an den Wochenenden werden erwartet.

PKW-Führerschein ist wünschenswert. Ein Dienstfahrzeug steht seitens der Stadt zur Verfügung.

Eine Direktwahl durch die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schwentinental findet am 08. März 2026, eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 22. März 2026 statt.

Wählbar zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/zum hauptamtlichen Bürgermeister ist, wer

  • die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wahlvorschläge können einreichen

  • in der Stadtvertretung der Stadt Schwentinental vertretene politische Parteien und Wählergruppen. Mehrere in der Stadtvertretung vertretene politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag einreichen (gemeinsamer Wahlvorschlag),
  • jede Bewerberin/jeder Bewerber für sich selbst. Für eine schriftliche Bewerbung, unabhängig von Vorschlägen einer in der Stadtvertretung vertretenen politischen Partei oder Wählergruppe, sind mindestens 115 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt beizubringen.

Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 12. Januar 2026, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist).


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