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hauptamtlichen Ersten Stadträtin / Stadtrates

MAGISTRAT DER STADT EPPSTEIN
locationEppstein, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 2.10.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Bei der Stadt Eppstein (Main-Taunus-Kreis) ist die Stelle

der/des hauptamtlichen Ersten Stadträtin / Stadtrates

neu zu besetzen. Die Amtszeit der aktuellen Stelleninhaberin läuft bis zum 19.02.2026, sodass die neue Amtszeit am 20.02.2026 beginnt. Die Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Die Amtsbezüge richten sich nach der Besoldungsgruppe A 15 des Hessischen Besoldungsgesetzes.


Aufgaben

Der/dem hauptamtlichen Ersten Stadträtin/Stadtrat obliegt die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters. Nach der Hessischen Gemeindeordnung ist die konkrete Aufgabenverteilung dem Bürgermeister vorbehalten.


Profil

Gewünscht wird die Bewerbung einer entscheidungsfreudigen und verantwortungsbewussten sowie einer mit Führungsqualitäten ausgestatteten Persönlichkeit. Sie soll sich auszeichnen durch hohe Flexibilität, Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und hohe Kommunikationsfähigkeit.

Es wird erwartet, dass sie den Kontakt mit der Bevölkerung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den städtischen Gremien pflegt. Erfahrungen und besondere Kenntnisse im Bereich des kommunalen Haushaltsrechts sind erforderlich.

Die Bewerberin / der Bewerber sollte über eine Befähigung für den höheren Dienst oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen oder aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen für den höheren Dienst geeignet sein.


Wir bieten

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