hauptamtlichen Ersten Stadträtin / Stadtrates
Bei der Stadt Eppstein (Main-Taunus-Kreis) ist die Stelle
der/des hauptamtlichen Ersten Stadträtin / Stadtrates
neu zu besetzen. Die Amtszeit der aktuellen Stelleninhaberin läuft bis zum 19.02.2026, sodass die neue Amtszeit am 20.02.2026 beginnt. Die Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Die Amtsbezüge richten sich nach der Besoldungsgruppe A 15 des Hessischen Besoldungsgesetzes.
Aufgaben
Der/dem hauptamtlichen Ersten Stadträtin/Stadtrat obliegt die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters. Nach der Hessischen Gemeindeordnung ist die konkrete Aufgabenverteilung dem Bürgermeister vorbehalten.
Profil
Gewünscht wird die Bewerbung einer entscheidungsfreudigen und verantwortungsbewussten sowie einer mit Führungsqualitäten ausgestatteten Persönlichkeit. Sie soll sich auszeichnen durch hohe Flexibilität, Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und hohe Kommunikationsfähigkeit.
Es wird erwartet, dass sie den Kontakt mit der Bevölkerung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den städtischen Gremien pflegt. Erfahrungen und besondere Kenntnisse im Bereich des kommunalen Haushaltsrechts sind erforderlich.
Die Bewerberin / der Bewerber sollte über eine Befähigung für den höheren Dienst oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen oder aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen für den höheren Dienst geeignet sein.
Wir bieten
STBL1_DE