HR-Generalist (m/w/d) mit der Option zur Personalleitung
Unsere zentrale Verwaltung der Stiftung St. Zeno Kirchseeon sucht einen:
HR-Generalist (m/w/d) mit der Option zur Personalleitung
Arbeitszeit und Eintrittstermin nach Absprache
Die Stiftung St. Zeno Kirchseeon ist ein verantwortungsvoller Träger in der freien Wohlfahrtspflege und korporatives Mitglied im Deutschen Caritasverband. Bei der Stiftung St. Zeno und ihren insgesamt acht Einrichtungen arbeiten über 300 Mitarbeiter Rund um die Uhr um unseren zentralen Auftrag, die Befähigung der uns anvertrauten Menschen zur Übernahme von Verantwortung für das eigene Leben und die Gemeinschaft, zu unterstützen. Die Stiftung St. Zeno ist neben dem Berufsbildungswerk mit der Berufsschule auch Trägerin von mehreren Kinderhäusern, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, eines staatlich anerkannten Förderzentrums mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, schulbegleitenden Angeboten, Therapeutischen Wohngruppen, sowie einem Alten- und Pflegeheim für die Betreuung von über 500 Menschen mitverantwortlich. Diese Einrichtungen befinden sich in den Landkreisen Ebersberg, München Stadt, Rosenheim und Miesbach. Mehr Informationen finden Sie auch auf: https://stzeno.de/
Aufgaben
- Ihr Herz schlägt für die Personalarbeit von A – Z, dann können Sie sich bei uns verwirklichen, da diese Stelle alle Bereiche von der Personalbeschaffung bis zum Austritt beinhaltet.
Profil
- Sie sind schon mehrere Jahre im Bereich der Personalverwaltung tätig und trauen sich nun eine Leitungsposition zu.
- Ihre kaufmännische Ausbildung sowie eine Fortbildung als geprüfte/r Personalfachkaufmann/ - frau (IHK) oder eine vergleichbare Qualifikation und Ihr souveränes und freundliches Auftreten mit starker Serviceorientierung runden Ihr Profil ab.
Wir bieten
- Wir sind ein kleines Team, das nicht miteinander, sondern füreinander, arbeitet!
- Eine Kostengünstige Dienstwohnung am Gelände sowie die Verpflegung in unserer Mensa können Sie gerne beanspruchen.
- Die Möglichkeit der Nachfolge der Personalleitung, da die Stelleninhaberin am 01.04.2026 in die Freizeitphase der Altersteilzeit wechselt.
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