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Ingenieurin / Ingenieur (m/w/d) (FH-Diplom / Bachelor of Engineering / Bachelor of Science) für die Laufbahnausbildung im gehobenen technischen Verwaltungsdienst

companyEisenbahn-Bundesamt (EBA)
locationErfurt, Deutschland
remoteHome-Office möglich
VeröffentlichtVeröffentlicht: 17.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die für die Eisenbahnen des Bundes in Deutschland zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Ihm angegliedert sind die Benannte Stelle Eisenbahn-Cert (EBC) sowie das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF).

Das Eisenbahn-Bundesamt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sucht mit Start zum 30. September 2024 eine/einen

Ingenieurin / Ingenieur (m/w/d) (FH-Diplom / Bachelor of Engineering / Bachelor of Science) für die Laufbahnausbildung im gehobenen technischen Verwaltungsdienst

Der Dienstort nach der Laufbahnausbildung ist Erfurt (Sachbereich 4: Technischer Arbeitsschutz).
Referenzcode der Ausschreibung 20240307_9339


Im fachspezifischen Vorbereitungsdienst – Bahnwesen – in der Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes mit dem Schwerpunktgebiet Technischer Arbeitsschutz (TAS) durchlaufen Sie in einem Zeitraum von 12 Monaten wechselnde Stationen im EisenbahnBundesamt, in universitären Einrichtungen und in Lehrstätten der Eisenbahnunternehmen. Die Praxisabschnitte im EBA finden in den Außenstellen statt, wo auch die Anschlussbeschäftigung angestrebt wird, so dass Sie schon während der Ausbildung die Ansprechpartner/innen und Arbeitsweisen vor Ort kennenlernen. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge des gesamten Bahnwesens. Wir begleiten und fördern Sie mit einem umfangreichen Qualifizierungsprogramm.

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Laufbahnausbildung wird Ihnen im Rahmen der bestehenden haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Anschlussbeschäftigung im Eisenbahn-Bundesamt durch Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bzw. durch Einstellung in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis angeboten. Der Dienstposten ist nach A 10/11 BBesO bzw. E 11 TVöD bewertet. Die Art und Weise der Anschlussverwendung wird durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt (Abschlussnote mindestens befriedigend). Eine Übernahmegarantie besteht nicht.

Ihre Aufgaben für die technische Arbeitsschutzaufsicht im Rahmen der Anschlussbeschäftigung in der Außenstelle Erfurt:

  • Operative Wahrnehmung der technischen Arbeitsschutzaufsicht gem. AEG sowie der EBArbSchV als staatliche Arbeitsschutzbehörde (Überwachung der Einhaltung staatlicher Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes im Bereich der Eisenbahnen des Bundes, z.B. auf Gleisbaustellen, in Stellwerken, Rangiereinrichtungen)
    • Begehung von Bahnbaustellen, Gleisanlagen, Stellwerken usw.
    • Auditierung der Arbeitsschutzorganisation in Unternehmen, die der Arbeitsschutzaufsicht des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen
    • Anordnungen zur Gefahrenabwehr erlassen bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften oder gegen den Stand der Technik
    • Begleiten von Forschungsvorhaben zur Verbesserung des Arbeitsschutzes im Bereich der Eisenbahnen des Bundes
    • Ermittlung, Erfassung und Auswertung der Ursachen von Arbeitsunfällen
    • Erarbeiten von fundierten Stellungnahmen zu Anfragen der übrigen Sachbereiche

Das sollten Sie unbedingt mitbringen:

  • Ein erfolgreich abgeschlossenes technisches Studium (FH-Diplom oder Bachelor) in den Studienrichtungen Sicherheitstechnik oder Rettungsingenieurwesen sowie in den Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik oder Bauingenieurwesen oder in einer vergleichbaren Fachrichtung (Urkunde und Zeugnis müssen 09/2024 vorliegen).
  • Für die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf müssen Sie die Voraussetzungen des § 7 Bundesbeamtengesetz erfüllen: Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bzw. Staatsangehörige der Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz und die Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Das wäre wünschenswert:

  • Grundkenntnisse im Arbeitsschutz, ggf. auch bei Eisenbahnen, sind von Vorteil
  • Ausbildung zur Sifa und zum SiGeKo ist von Vorteil bzw. die Bereitschaft diese zeitnah während der Anschlussbeschäftigung zu absolvieren
  • Grundkenntnisse im Eisenbahnwesen sind von Vorteil
  • Freundliches, aber bestimmtes Auftreten
  • Gutes technisches Verständnis
  • Ausgeprägte Kooperationsbereitschaft und persönliche Belastbarkeit
  • Fähigkeit zum analytischen und konzeptionellen Denken
  • Verhandlungssichere Deutschkenntnisse für einen sicheren schriftlichen und mündlichen Umgang
  • Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen und örtlicher Mobilität
  • Bereitschaft zum gelegentlichen Dienst zu ungünstigen Zeiten (gelegentlich Aufsichtstätigkeiten in den Nachtstunden und am Wochenende)
  • Gleistauglichkeit (analog G25-Untersuchung) wird vorausgesetzt (Prüfung durch Arbeitgeber)
  • Fahrerlaubnis Klasse B und die Bereitschaft Dienstwagen zu führen

Stellen Sie mit uns die Weichen für Ihre Zukunft. Wir freuen uns auf Sie!

Während der Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Gemäß den dafür geltenden Vorschriften erhalten Sie während dieser Zeit Anwärterbezüge inkl. Anwärtersonderzuschlägen (ca. 2.500 Euro netto). Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen (Familienstand/Kinderzahl/…). Sollten Sie das EBA innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Laufbahnausbildung verlassen, werden die Sonderzuschläge zurückverlangt.

Die Ausbildung findet vom Standort Bonn aus statt, danach erfolgt bei Übernahme der Einsatz in der Außenstelle Erfurt im Sachbereich 4. In der Anschlussverwendung dürfen Sie sich auf eine interessante und abwechslungsreiche Beschäftigung, flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) sowie mobiles Arbeiten freuen.

Besondere Hinweise

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.