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Ingenieurinnen / Ingenieure oder Architektinnen / Architekten (w/m/d) im Zuwendungsbau

companyBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
locationBielefeld, Deutschland
remoteHome-Office möglich
VeröffentlichtVeröffentlicht: 18.4.2024

Die Niederlassung Bielefeld des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere

Ingenieurinnen / Ingenieure oder Architektinnen / Architekten (w/m/d) im Zuwendungsbau

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit rund 4.000 Gebäuden, einer Mietfläche von etwa 10,3 Millionen Quadratmetern und einem jährlichen Mietumsatz von rund 1,5 Milliarden Euro bewirtschaften wir eines der größten und anspruchsvollsten Immobilien­portfolios Europas.

Rund 2.800 Beschäftigte arbeiten in der Zentrale in Düsseldorf und den sieben Niederlassungen. Mehr Informationen über den BLB NRW und die jeweiligen Standorte finden Sie auf unserer Internetseite.

Zu den spannendsten Arbeitsbereichen der gesamten Baubranche gehört der Bundesbau. Der Bundesbau im BLB NRW plant und baut vergleichbar mit einem großen Projekt­management­büro z. B. Bildungs­einrichtungen und Fachhochschulen, Verwaltungs­­gebäude, Luftwaffen­kasernen, NATO‑Flugplätze oder Spezial­gebäude der Bundespolizei. Als Teil unseres Teams entwickeln Sie hochmoderne, außergewöhnliche und einzigartige Projekte in NRW.

Ihre Vorteile – Darauf können Sie sich freuen!

  • Flexibilität: Bei uns können Sie flexibel zwischen 06:00 – 20:00 Uhr arbeiten, ohne feste Kernarbeitszeit und mit einem Gleitzeitkonto.
  • Home-Office/​Mobiles Arbeiten: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit bis zu 60 % pro Woche mobil aus ganz Deutschland zu arbeiten.
  • Sicherheit: Sie profitieren von einem unbefristeten und langfristig sicheren Arbeitsplatz mit attraktiven Rahmen­bedingungen.
  • Onboarding: Sie starten ab dem ersten Tag mit einem individuellen Einarbeitungsplan und einem persönlichen Mentoring.
  • Weiterbildung und Karriere: Zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung unterstützen wir Sie über unsere interne Weiterbildungs­akademie mit zielgerichteten Trainings und gestalten mit Ihnen individuell Ihren Karriereplan.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Wir sorgen für Ihre Zukunft. Mit unserer betrieblichen Altersvorsorge VBL sichern Sie sich eine Basis­versicherung für eine lebenslange Betriebsrente.
  • Nachhaltigkeit: Wir nehmen beim Bau und Betrieb von Gebäuden landesweit eine Vorbildfunktion bei Maßnahmen zur CO2-Reduktion ein. Gestalten auch Sie mit uns zusammen das klimaneutrale Immobilien­portfolio des Landes NRW!
  • Einzigartige Bauprojekte: Sie erhalten spannende Einblicke in die vielseitigen und außergewöhnlichen Bauprojekte des Landes NRW.

  • Sie unterstützen und begleiten unterschiedlichste, mit Bundesmitteln geförderte Bauprojekte
  • Sie beraten Zuwendungs­empfänger zu baufachlichen Themen, insbesondere zur Vergabe von Bauleistungen
  • Sie prüfen die Einhaltung des Gesamtkosten­rahmens und die rechtzeitige Veranlassung von Nachträgen
  • Des Weiteren überprüfen Sie stichprobenhaft die Bauausführung
  • Sie wirken bei der Mittelanforderung der Zuwendungs­mittel mit
  • Sie überprüfen die sachgerechte Bearbeitung von Baurechnungen
  • Sie sind zuständig für die baufachliche Prüfung von Verwendungs­nachweisen

Sie haben ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Diplom/​Bachelor/​Master) vorzugsweise in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschafts­ingenieurwesen, Versorgungs­technik, Tiefbau oder vergleichbar (auch staatlich geprüfte*r Techniker*in bzw. Meister*in bei Nachweis mind. sechsjähriger einschlägiger ingenieurmäßiger Berufserfahrung zulässig).

Weitere Anforderungen:

  • Sie verfügen über Berufserfahrung (wünschenswert) insbesondere in den Leistungs­phasen 6 bis 8 der HOAI
  • Idealerweise bringen Sie vertieftes baufachliches Wissen der Leistungs­phasen 6 bis 8 der HOAI sowie Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. HOAI, VOB, VgV, AHO), insbesondere im Bereich des Vergabe- und Vertrags­rechts mit
  • Neben Ihrer hohen Motivation, Fortbildungs­bereitschaft und Eigenverantwortung verfügen Sie ebenfalls über Kommunikations­stärke, sicheres Auftreten und Teamfähigkeit
  • Sie haben die Bereitschaft und Befähigung zur Führung eines Dienst‑Kfz sowie zu einer Sicherheits­überprüfung ‚Ü2‘ nach dem Sicherheits­überprüfungs­gesetz NRW
  • Sie bringen sichere Deutsch­kenntnisse mit, welche mindestens dem Sprachniveau C1 (fließend in Wort und Schrift) entsprechen

Je nach persönlichen Voraussetzungen ist für Tarifbeschäftigte ein Entgeltbis zur Entgeltgruppe E 12 TV‑L mit allen vereinbarten sozialen Leistungen (z. B. Betriebliche Altersvorsorge) möglich. Eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerber*innen ist bis zu einem Amt der Besoldungs­gruppe A 12 LBesO A möglich. Die Stellen sind grundsätzlich auch in Teilzeit besetzbar.

Was uns ausmacht:

Wir sind das Immobilienunternehmen des Landes Nordrhein-Westfalen und Partner für Land und Bund in NRW. Uns zeichnet der Mut zu neuen Wegen aus. Bei uns trifft effiziente Wirtschaftlichkeit auf ein zuverlässiges Arbeitsumfeld im öffentlichen Dienst. Wir erwarten Menschen mit Ecken und Kanten, die außergewöhnliche Projekte planen wollen.

Wir sehen uns in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher begrüßen wir nicht nur Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Die Verschiedenartigkeit unserer Belegschaft fördert unseren Erfolg, daher wendet sich diese Ausschreibung insbesondere auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Wir streben die Erhöhung des Frauenanteils an und fordern daher ausdrücklich Frauen zur Bewerbung auf. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landes­gleichstellungs­gesetzes bevorzugt berücksichtigt.