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Interner Revisor (m/w/d)

Studierendenwerk Düsseldorf
locationDüsseldorf, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 18.6.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Das Studierendenwerk Düsseldorf ist für die wirtschaftliche, gesundheitliche, kulturelle und soziale Förderung von rund 60.000 Studierenden an den vier staatlichen Düsseldorfer Hochschulen und der Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchengladbach und der Hochschule Rhein-Waal zuständig und bietet eine Vielzahl von Leistungen, die den Studierenden das Leben lei chter machen.


Aufgaben
  • Planung, Organisation und Durchführung regelmäßiger Prüfungen sowie eigenständige Auswahl relevanter Prüfungsthemen
  • Analyse und Prüfung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit
  • Überwachung und Bewertung des internen Kontrollsystems zur frühzeitigen Erkennung von Fehlerquellen und Betrugsrisiken.
  • Dokumentation der Prüfungsergebnisse und Erstellung aussagekräftiger Revisionsberichte
  • Entwicklung praxisorientierter Handlungsempfehlungen zur Optimierung von Prozessen und internen Abläufen

Profil
  • erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium (z.B. Betriebswirtschaft, Wirtschaftsinformatik) oder vergleichbare Qualifikation
  • fundiertes betriebswirtschaftliches, technisches und analytisches Verständnis
  • Ausgeprägte Zahlenaffinität und analytische Denkweise
  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, idealerweise im Bereich Revision, Prüfung oder Controlling
  • hohe Kommunikationsfähigkeit sowie ausgeprägte Dienstleistungsorientierung
  • Organisationsgeschick, Eigeninitiative und Teamfähigkeit

Wir bieten
  • einen unbefristeten Arbeitsvertrag
  • eine Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD (VKA) einschließlich tariflicher Jahressonderzahlung
  • Flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
  • eine betriebliche Altersversorgung in der RZVK
  • Entgeltumwandlung möglich gem. Tarifvertrag (insbesondere „Fahrradleasing“)
  • DeutschlandTicket Job vergünstigt
  • Freistellung gem. § 6 Abs. 3 TVöD/VKA am 24.12. (Heiligabend) und 31.12. (Silvester)

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