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IT-Koordinator für Campusnetzwerke (w/m/d) - Technik / Information und Kommunikation, Hochschul- und Polizeinetz

Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
locationVillingen-Schwenningen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 10.7.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

An der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg ist beim Präsidialstab am Standort Villingen-Schwenningen zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Zentrale Koordination / Campusnetz (w/m/d) Technik / Information und Kommunikation, Hochschul- und Polizeinetz
(Vollzeit, befristet, bis EG 11)
Kennziffer: 2026-040

Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg bildet den Nachwuchs der Polizei für alle Polizeidienststellen in Baden-Württemberg aus und garantiert die fortlaufende Weiterbildung der Polizeibediensteten. Mit über 1.200 Beschäftigten bilden wir an acht Standorten regelmäßig über 3.500 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir Mitarbeitende, die diese engagiert und zuverlässig mit uns gestalten. Werden Sie Teil unseres Teams – wir freuen uns auf Sie!


Aufgaben
  • Zentrale Koordination und Projektierung von IT-Vorhaben, Terminüberwachung, Umrüstaktionen und Inventuren, Wartungsterminen, Leasingwechsel
  • Rechnungsprüfung und Vertragsverwaltung
  • Bearbeitung von Verlust- und Schadensmeldungen, Change-Management, Schriftgutverwaltung
  • Beratung und Unterstützung der Dienststellenleitung und des Technikleiters
  • Verwaltung von Lizenzen, Datenschleuse
  • Mitarbeiter im First- und Secondlevel Support
  • Gerätebeschaffung, -installation und -verwaltung
  • Serviceorientierte Schnittstellenfunktion zu anderen Bereichen der Hochschule, insbesondere Fakultäten, polizeiliche IT, Leitungsebene, IT-Sicherheit, Entwicklung, Verwaltung, Standorte und weitere insbesondere zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit
  • Konzipierung von Prozessen nach ITL und Berücksichtigung polizeilicher Belange

Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.


Profil
  • Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium (Bachelor bzw. entsprechender Hochschulabschluss) in der Fachrichtung Informatik bzw. sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben
  • Sie sollten körperlich geeignet sein, Lasten (z. B. Hardware bis 25 kg) zu heben und zu tragen, sowie Überkopfarbeiten (ggf. auf einer Leiter bis normale Zimmerhöhe) und Arbeiten in gebückter Haltung (z. B. unter Tischen) zu erledigen

Was erwartet wird:

  • Ausgeprägte soziale Kompetenzen, insbesondere Team- und Kooperationsfähigkeit
  • Durchsetzungs- und Planungsvermögen sowie die Fähigkeit zum strategischen, konzeptionellen und lösungsorientierten Arbeiten
  • Bereitschaft für eine flexible Arbeitszeitgestaltung und für Dienstreisen

Von Vorteil sind:

  • Berufserfahrung in den oben beschriebenen Aufgabengebieten
  • Bereits vorhandene Kenntnisse bezüglich der DV-Infrastruktur der Landesverwaltung des Landes Baden-Württemberg Eine bereits zurückliegende Beschäftigung im DV-Bereich der Polizei oder der Landesverwaltung Baden-Württemberg
  • Sicherer Umgang mit Microsoft-Office-Produkten sowie Mac-OS-Produkten, Erfahrung mit der Administration von Mac-OS-Geräten

Wir bieten
  • Bei Vorliegen aller tariflichen und persönlichen Voraussetzungen kann eine Anstellung bis Entgeltgruppe 11 TV-L1 erfolgen
  • Die Einstellung erfolgt befristet für die Dauer einer Mutterschutzfrist und einer voraussichtlichen Elternzeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,5 Stunden
  • Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit. Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar.
  • Wir unterstützen Ihre Mobilität mit dem JobBike BW2 sowie dem JobTicket BW3
  • Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten, kollegialen und zunehmend inklusiven Umfeld

Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist.

Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerberinnen und Bewerbern steht es frei, im Rahmen ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung erfahren soll.


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