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IT-Spezialist/-in (Informatiker/in (Hochschule))

companyPolizeidirektion Lüneburg
locationLüneburg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 19.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

In der Polizeidirektion Lüneburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz in der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Auf der Hude 1, 21339 Lüneburg als
IT-Spezialistin (w/m/d)*
unbefristet in Vollzeit (39,8 Wochenstunden) neu zu besetzen.
Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bewertet.
Der Dienstort befindet sich in Lüneburg.


Die Tätigkeiten umfassen im Wesentlichen Aufgaben der Bereiche Analyse (DataScience) und Ermittlungen:
Analyse
· Durchführung von Big Data Analysen in unterschiedlichen kriminalistischen Phänomenbereichen
· Unterstützung der operativen (Ermittlungstätigkeit) und strategischen Analyse und Auswertung durch
Entwicklung und Fertigstellung neuer oder ergänzender Softwarelösungen
· Entwicklung von Datenmodellen zur Analyse von Massendaten in Ermittlungsverfahren
· Durchführung fachkundiger statistischer Auswertungen und Datenanalysen (z.B. durch Kenntnisse in
Data Mining, Image Processing, Machine Learning oder Big Data Architekturen)
· Umgang mit den gängigsten Statistik-Softwareprodukten (z.B. R, Python, Java, KNIME)
· Integration der Arbeitsergebnisse in die polizeiliche Auswertung in Niedersachsen (PAN)
· Mitgestaltung sowie eigenständige Konzipierung und Durchführung von Fortbildungen und Schulungen
im Bereich der geführten Analyse für Polizeibedienstete.
Ermittlungen
· Unterstützung bei technischen Sofortmaßnahmen vor Ort
· Schadsoftware auf befallener Hardware erkennen, analysieren und dokumentieren
· Verwendung bzw. Entwicklung neuer oder ergänzender Softwarelösungen zur Unterstützung von
Ermittlungstätigkeiten
· Umgang mit gängigsten Softwareprodukten (z.B. R, Python, Java) sowie Betriebssystemen Linux
(Server / Client Ebene) und Windows sowie deren Shells
· Umgang im Bereich von relationalen Datenbanken (z.B. mySQL, PostgrSQL) und Netzwerktechnik;
Analyse von Server-Infrastrukturen
· IT - forensische Bewertung des Täterverhaltens
· Cybercrime-Fortbildungen und -Schulungen für Polizeibedienstete planen und durchführen bzw.
mitgestalten.


- Sie können ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Diplom) aus dem Bereich der Informationstechnologie (z.B. Informatik, Elektrotechnik, Mathematik) vorweisen.
- Sie verfügen über eine min. dreijährige praktische Erfahrung in einer gleichwertigen Tätigkeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik.
- Sofern Sie nicht über die geforderte praktische Erfahrung verfügen, erfolgt zunächst eine Eingruppierung in EG 11 TV-L bis diese Erfahrung vorliegt.
- Bewerbungen von Fachinformatikern/-innen, staatlich geprüften Informatikern/-innen und Technikern/innen o.ä. können aufgrund tarifrechtlicher Eingruppierungsvorgaben nicht berücksichtigt werden.
Wenn Sie darüber hinaus
- analytisch denken, kreativ sind, sorgfältig und strukturiert arbeiten,
- komplexe Sachverhalte abstrahieren können,
- die englische Sprache in Wort und Schrift entsprechend der Sprachniveaustufen B1/B2 beherrschen,
- sich in schwierige technische Abläufe einarbeiten können und dabei qualifizierte Ergebnisse, auch unter Zeitdruck, erarbeiten können,
dann bewerben Sie sich.
Die Bereitschaft, sich fehlende Kenntnisse kurzfristig anzueignen und an entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen, wird erwartet.
Der zu besetzende Arbeitsplatz erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit. Es wird daher darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung Ihrer Personalien durchgeführt wird.


Beruf + Privatleben
Die Polizei Niedersachsen ist für das audit berufundfamilie zertifiziert, setzt sich nachhaltig für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein und unterstützt individuelle und flexible Arbeitszeitregelungen bzw. -modelle auch für den hier ausgeschriebenen Arbeitsplatz.
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Arbeitsplatz -zumindest zeitweise- in Form des „mobile working“ wahrzunehmen, wobei der konkrete Umfang im Einzelfall geprüft wird.
Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit bei der Polizei Niedersachsen im öffentlichen Dienst. Sie erhalten neben dem Regelgehalt der Entgeltgruppe 12 TV-L zum Jahresende eine Sonderzahlung sowie eine betriebliche Altersversorgung (VBL). Der Erholungsurlaub beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr. Zum 01.11.2024 steigen die Entgelte im Bereich des TV-L um einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie zum 01.02.2025 zusätzlich um 5,5 %.