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Justizhelferin / Justizhelfer (m/w/d)

Justiz in Bayern
locationRosenheim, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 18.6.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Beschäftigte / Beschäftigter (m/w/d) als Justizhelferin / Justizhelfer (m/w/d) für den Einstieg in die Laufbahn Justizwachtmeisterdienst beim Amtsgericht Rosenheim

Das Amtsgericht Rosenheim ist mit über 200 Beschäftigten eines der größeren Amts­gerichte in Bayern.

Wir suchen ab sofort eine neue Kollegin/einen neuen Kollegen (m/w/d) im Justizwachtmeister­dienst.

Die Stelle ist während der Ausbildung standard­mäßig auf 18 Monate befristet (im Angestellten­verhältnis), danach ist bei entsprechender Eignung die Über­nahme in ein Beamten­verhältnis vorgesehen.

Justiz: Ich mach' Gerechtigkeit und bewirke etwas für die Gemeinschaft!

Justizwachtmeister, Justizwachtmeisterin (m/w/d): Dieser Beruf ist Abwechslung pur. Sie arbeiten u. a. an Gerichten. Hier sorgen Sie für Sicherheit und Ordnung, kümmern sich um Gefangene und unterstützen die Verwaltung. Ihre Uniform steht für die Würde der Justiz. Und Ihr Team? Steht immer an Ihrer Seite!


Aufgaben
  • Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen
  • Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude
  • Einlasskontrollen
  • Auskunftsdienst im Dienstgebäude
  • Verwaltungstätigkeiten (Postein- und -auslauf, Scandienst, Materialverwaltung u. ä.)
  • Hausdienstgeschäfte und Botenfahrten im Dienstwagen (Führerschein der Klasse B erforderlich)

Profil

Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen persön­lich und fachlich geeignet sein. Zu der Ausbildung kann zugelassen werden, wer

  • eine Haupt- oder Mittelschule mit Erfolg besucht hat oder eine entsprechende Schul­bildung besitzt,
  • die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheit­liche Eignung besitzt (Nachweis durch ein amts­ärztliches Gutachten, welches von uns in Auf­trag gegeben wird) und
  • die für den Justizwachtmeister­dienst erforderliche körperliche Leistungs­fähigkeit besitzt, die in der Regel durch Ablegen einer internen Sport­prüfung gemäß § 15 Satz 1 Nr. 4 ZAPO-J nach­zuweisen ist; Inhalte der Prüfung sind körper­liche Beweglichkeit und Belastbar­keit, Kraft, Schnelligkeit, Koordinations­fähigkeit und Ausdauer,
  • Bereitschaft zur Absolvierung einer achtzehn­monatigen Ausbildung hat und
  • die allgemeinen dienst­rechtlichen Voraus­setzungen erfüllt, insbesondere:
    • Besitz der deutschen Staats­angehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglied­staates der Europäischen Union, Islands, Liechten­steins, Norwegens oder der Schweiz
    • Nachweis der Verfassungstreue
    • Einhaltung der Alters­grenze (mögliche Verbeamtung nach der Aus­bildung bis zur Voll­endung des 45. Lebensjahres; deshalb bei Einstellung Höchst­alter von 42 Jahren)
    • charakterliche Eignung (Vorstrafen?).

Spezielle Anforderungen:

Die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen körperlich belastungs­fähig sein, eine sportliche Grund­einstellung und sportliche Grund­fähigkeiten werden erwartet.

Auch müssen die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) in der Lage sein, an einer Grund­ausbildung im waffen­losen Kampf ohne Gesundheits­gefährdung teilnehmen zu können; nach der Aus­bildung müssen sie zur Anwendung unmittel­baren Zwangs geeignet sein.

Weitere Berufsinformationen finden Sie unter www.mach-gerechtigkeit.de/justizberufe/justizwachmeisterin/justizwachtmeisterin.php


Wir bieten
  • Verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit den Vorzügen des öffentlichen Dienstes
  • Bezahlung während der Aus­bildung nach Entgeltgruppe 4 TV-L, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Über­nahme in ein Beamten­verhältnis die Besoldung in der Lauf­bahn des einfachen Dienstes
  • Wochenarbeitszeit von 40 Stunden
  • 30 Tage Erholungs­urlaub bei einer Fünftagewoche
  • Bis zu 24 Tage Freizeit­ausgleich zur Abgeltung von Überstunden
  • Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“), derzeit circa 89 % des Durchschnittsgehalts

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