Search

Kanzler:in

Hochschule Ruhr West
locationMülheim an der Ruhr, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 3.6.2026

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ab dem 1. Oktober 2026 die/den

Kanzler:in (w/m/d)

Kennziffer 33-2026 | Vollzeit |

Wir suchen eine Führungspersönlichkeit, die

  • sich wandelnden Rahmenbedingungen anpassen kann, Gestaltungschancen aus strategischer Perspektive wahrnimmt und in konkrete Ergebnisse umsetzt. Dafür kommunizieren Sie klar, wertschätzend und transparent, gehen Konflikte konstruktiv an und nutzen sie als Entwicklungsmoment.
  • den Servicebereich als zunehmend digitalisierten und KI-gestützten Partner sieht und ausbaut, um so innovativ und kooperativ Lehre und Forschung optimal zu unterstützen.
  • Zusammenarbeit sucht und unterschiedliche Perspektiven als Gewinn versteht, um so zu gemeinsam getragenen Entscheidungen zu kommen. Dafür erkennen Sie Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit und ihren Stärken an und fordern und fördern sie.

Never Stop Growing

Wir sind die Hochschule Ruhr West (HRW) – eine moderne, regional verankerte Hochschule im Ruhrgebiet mit klarem Profil in MINT und Wirtschaft. Wir sind überzeugt, dass die Lösung realer Herausforderungen und die konsequente Verbindung von fundiertem Fachwissen und angewandter Forschung mit systematisch entwickelten, dauerhaft relevanten Kompetenzen der beste Weg ist, um die Fragestellungen von morgen erfolgreich zu bewältigen. Wir wollen Vorreiterin in zukunftsfähiger Lehre sein.

Damit dieses Profil wirksam werden kann, setzen wir auf eine leistungsfähige, serviceorientierte Hochschulverwaltung mit klaren, effizienten Strukturen und Prozessen, evidenzbasierter Steuerung und gelebter Matrixorganisation. In unserem Entrepreneurial Mindset verbinden sich bereichsübergreifende Zusammenarbeit, Mut zum Experiment und eine zielgerichtete Weiterentwicklung von Flächen, Infrastruktur und Services – damit Lehre, Forschung, Transfer und Vernetzung in die Region zuverlässig unterstützt und gemeinsam gestaltet werden können.


Aufgaben
  • Als hauptamtliches Mitglied des Präsidiums leiten Sie den Servicebereich, dabei arbeiten Sie eng mit den anderen Präsidiumsmitgliedern im Team zusammen und pflegen einen vertrauensvollen Umgang mit den Gremien der Hochschule.
  • Sie sind Dienstvorgesetzte:r des Personals in Technik und Verwaltung der Hochschule.
  • Sie setzen die Mittel der Hochschule zielgerichtet und nachhaltig ein und steuern diese kennzahlenorientiert im Hinblick auf die langfristige Finanzierungssicherheit und die strategischen Ziele der Hochschule.
  • Sie tragen maßgeblich zum Erfolg der Hochschule bei, indem Sie souverän den notwendigen Transformationsprozess der Infrastruktur für Lehre, Forschung und Service begleiten und unsere Verwaltungsprozesse unter Berücksichtigung von KI, IT-Sicherheit und Datenschutz optimieren und digitalisieren.
  • Sie vernetzen sich mit anderen Hochschulen, Landes- und Kommunalverwaltung, Politik und Wirtschaft.

Profil
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium;
  • angemessene Berufspraxis und mehrjährige Leitungserfahrung mit Personalverantwortung, vorzugsweise im Wissenschaftsmanagement oder in der öffentlichen Verwaltung, idealerweise Erfahrung in der Führung von Führungskräften;
  • Know-how in der finanziellen, kennzahlenbasierten Steuerung von Organisationseinheiten, der Planung, dem Bewirtschaften und dem Controlling von Budgets;
  • einschlägige Erfahrungen in der Gestaltung von Transformationen und nachgewiesene Erfahrung im Einsatz von modernen Konzepten der Personal- und Organisationsentwicklung.

Wir bieten
  • Der:die Kanzler:in wird von der Hochschulwahlversammlung für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt und durch das Ministerium ernannt. Wiederwahl ist möglich.
  • Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit oder in einem vergleichbaren befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis mit der Hochschule.

Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe W 3 LBesG NRW zuzüglich einer Funktionszulage gemäß § 6 Abs. 2 der Hochschul-Leistungsbezügeverordnung NRW (HLeistBVO). Nach § 6 Abs. 4 HLeistBVO sind weitere Leistungsbezüge möglich


STBL1_DE