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Kfz-Mechatroniker:in im Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst

Stadt Erftstadt
location50374 Erftstadt, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 5.2.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Erftstadt liegt mit sehr guter Verkehrsanbindung zu den beiden Großstädten Köln und Bonn im Naturpark Rheinland und in unmittel­barer Nähe der landschaftlich reizvollen Eifel. Zur Erholung und Freizeit­gestaltung bestehen in Erftstadt und nächster Umgebung viele Möglichkeiten. Die Stadt verfügt über attraktive Einrichtungen auf dem Bildungs-, Kultur- und Sportsektor. Weitere Informationen über Erftstadt erhalten Sie auf unserer Homepage unter (erftstadt.de).

Wir suchen ab sofort eine:n

Kfz-Mechatroniker:in im Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst

TVöD VKA EG 5 – unbefristet in Vollzeit


Aufgaben
  • Wartung und Instandsetzung der Einsatzfahrzeuge für Feuerschutz und Rettungsdienst
  • Reparaturen an feuerwehrtechnischen Ein- und Aufbauten wie Feuerwehrpumpen und Pumpensteuerungen
  • Führen der Fahrzeugakten
  • Mitarbeit in der Gerätewartung- und Instandsetzung der Freiwilligen Feuerwehr
  • Mitarbeit in der Abteilung Technik nach Weisung und Bedarf
  • Teilnahme an Fortbildungen gemäß gesetzlichen Vorgaben

Profil
  • abgeschlossene Berufsausbildung als
  • Kfz-Mechatroniker:in
  • mindestens Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
  • Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C wünschenswert bzw. die Verpflichtung die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C innerhalb eines Jahres nachträglich noch zu erlangen
  • Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr werden bevorzugt berücksichtigt

Wir bieten
  • Work-Life-Balance, Teilzeitbeschäftigung und ggf. Jobsharing möglich
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement und gelebter Arbeitsschutz
  • Sicherer Arbeitsplatz, sicheres Gehalt und zusätzliche Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, geförderte Qualifizierungsmaßnahmen
  • Attraktive Angebote für Mitarbeitende über Corporate Benefits, Fahrradleasing, u.v.m
  • Förderung der Gleichstellung aller Mitarbeitenden
  • Bei Vorhandensein einer Atemschutzgeräteträgerausbildung, der anhaltenden Atemschutztauglichkeit und der Bereitschaft den hauptamtlichen Erstabmarsch zu unterstützen, kann eine monatliche Zulage gezahlt werden.

STBL1_DE