Konstruktionsmechaniker*in Fachrichtung Verkehrstechnik (m/w/d)
Konstruktionsmechaniker*in Fachrichtung Verkehrstechnik (m/w/d)
Entgeltgruppe E 6 TVöD | Vollzeit | Teilzeit | befristet
(Ausschreibungs-ID 897)
Beim Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) - Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein - ist im Bereich Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Konstruktionsmechaniker*in Fachrichtung Verkehrstechnik (Entgeltgruppe E 6 TVöD) - zunächst befristet im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf die Dauer von einem Jahr - zu besetzen. Im Anschluss an die Befristung wird die unbefristete Weiterbeschäftigung geprüft. Das Aufgabengebiet kann auch von Teilzeitkräften wahrgenommen werden, solange gleichzeitig zwei Bewerber*innen gefunden werden, die sich die Stelle teilen.
- Montieren von Verkehrszeichen an Rohr-, Signal- und Laternenmasten
- Asphaltaufbrüche, Erdaushubarbeiten, Erstellen von Betonfundamenten, Verfüllen von Aufgrabungen, Verlegen von Gehwegplatten, Betonformsteinen und Kleinpflaster
- Neuaufstellungen, Unterhalts- und Reparaturarbeiten an Verkehrsleiteinrichtungen auf Straßen, Gehwegen, Radwegen und Plätzen im Stadtgebiet
- Herstellung von Sonderkonstruktionen (z. B. Brückenausstattungen)
- Einrichtung von Baustellenbeschilderungen durch Aufstellung und Einholung von mobilen Verkehrszeichen, Absperrgeräten und Bauzäunen etc.
- Führen von LKW bis 7,5 to. mit Anhänger
- Reinigungs- und kleinere Wartungsarbeiten an den zugewiesenen Fahrzeugen und Arbeitsgeräten
- Bedarfsorientierter Einsatz im Winterdienst sowie sonstige Sonderdienste außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Konstruktionsmechaniker*in oder als Metallbauer*in Fachrichtung Konstruktionsmechanik oder als Industriemechaniker*in Fachrichtung Betriebstechnik oder als Anlagenmechaniker*in haben,
- eine Fahrerlaubnis Klasse B oder der Klasse C1E (alte Klasse 3) besitzen und die Bereitschaft zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1E/C/CE mitbringen,
- die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, Straßenverkehrsordnung (StVO), Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA), ADR (Gefahrgut) kennen und
- das Handeln und Verhalten nach den „Leitlinien der Zusammenarbeit“ für selbstverständlich halten.
- tarifgerechte Vergütung mit attraktiven Zusatzleistungen (z.B. Altersversorgung, Jahressonderzahlung),
- kein Gender-Pay-Gap,
- berufliche Sicherheit,
- qualifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten,
- eine gute Anbindung an den ÖPNV (Jobticket),
- Job-bike (Fahrradleasing) sowie
- Sonderkonditionen in kooperierenden Fitnessstudios.