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(Koordinierende) Springerküchenkraft (m/w/d)

Ennepe-Ruhr-Kreis - Der Landrat -
locationLangenbruchstraße 4, 45549 Sprockhövel, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 3.2.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Der Ennepe-Ruhr-Kreis im nordrhein-westfälischen Landesteil Westfalen hat seinen Sitz in der über 500 Jahre alten Kreisstadt Schwelm. Rund 320.000 Menschen leben in den neun kreisangehörigen Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr) und Witten in reizvoller Landschaft. Als Teil des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr gehört der Ennepe-Ruhr-Kreis zudem zu einem Verdichtungsraum mit über zehn Millionen Einwohner*innen.

Bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises ist im Fachbereich VI „Immobilien, Umwelt und Abfall, Kataster und Geoinformationen“ innerhalb der Abteilung „Immobilien und Zentrale Dienste“ im Sachgebiet 17/3 „Technisches und Infrastrukturelles Immobilienmanagement“ ist schnellstmöglich die Stelle einer

(Koordinierende) Springerküchenkraft (m/w/d)

zur Verstärkung des Mensateams in der kreiseigenen Wilhelm-Kraft-Gesamtschule (Geschwister-Scholl-Straße 10, 45549 Sprockhövel) zu besetzen.

Bei der Stelle handelt es sich um eine unbefristete Tätigkeit. Die folgenden Aufgaben gehören zu Ihren Tätigkeiten. Sollten Sie die Voraussetzungen für die koordinierende Küchenkraft erfüllen, kommen die darunter benannten zusätzlichen Aufgaben hinzu.

Gesucht wird eine engagierte und zuverlässige Mitarbeiterin bzw. ein engagierter und zuverlässiger Mitarbeiter. Die Arbeitszeiten sind in der Regel montags, mittwochs bis freitags zwischen 09:00 und 14:00 Uhr abzuleisten. In den Ferien fällt üblicherweise keine Tätigkeit an, sodass die unterrichtsfreie Zeit über Ausgleich aus dem Arbeitszeitkonto abgeleistet wird (sog. „Vorholzeit“). Ggf. kann es zu Ferienbetreuung an einigen Wochen kommen. Entsprechend wird die Vorholzeit zusätzlich herausgearbeitet und ist in den Zeiten von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr bereits enthalten.

Diese wird vor bzw. nach den o.g. Arbeitszeiten abgeleistet. Sollte es an den Förderschulstandorten des Ennepe-Ruhr-Kreises zu personellen Engpässen kommen, helfen Sie als Springer aus. Es handelt sich hierbei um folgende Standorte:

-Förderschule Kämpenschule (Heinrich-Heine-Straße 2, 58456 Witten)

-Förderschule Hiddinghausen (Langenbruchstraße 4, 45549 Sprockhövel)

-Förderschule Hattingen (geplant, befindet sich in Bauvorbereitung)


Aufgaben
  • Vor- und Zubereitung der angelieferten Speisen
  • Herrichtung der Salatbuffets
  • Essensausgabe an die Besucher der Mensa (elektronisch)
  • Reinigung, insbesondere der Mensaküche und der zugehörigen Küchenräumlichkeiten
  • Reinigung des Inventars (Geschirr & Küchenutensilien)
  • Koordination der Essensbestellung und der Menuauswahl an der Gesamtschule
  • Springer für die Förderschulstandorte des Ennepe-Ruhr-Kreises

Zusätzliche koordinierende Aufgaben (Bei Erfüllung der Voraussetzungen)

  • Regelmäßige Hygieneunterweisung (Folgebelehrung) aller Küchenkräfte
  • Regelmäßige Hygienekontrollen der Küchen
  • Erstellung der Betriebsanweisung und des Hygieneplans für Küchen

Profil

Für die Springertätigkeit ist der Einsatz des eigenen Fahrzeuges angedacht. Im Falle eines Springereinsatzes werden die Reisekosten nach dem LRKG erstattet.

Sie verfügen

  • über mind. 1-jährige Berufserfahrung in lebensmittelverarbeitenden Bereichen oder hauswirtschaftlichen Berufen (z.B. Küchentätigkeiten, Hauswirtschaftstätigkeiten, Bäckereien, Metzgereien, Gastronomie oder vergleichbar)
  • Führerschein der Klasse B (frühere Klasse 3). Die Nutzung des privateigenen PKW gegen Fahrtkostenentschädigung ist wünschenswert.

Eingruppierung: Vergütungsgruppe 2 TVöD-V

Umfang der Arbeitszeit: 17 Wochenstunden

Bei Erfüllung der zusätzlichen Voraussetzungen sind als koordinierende Küchenkraft zusätzlich alle Folgebelehrungen der regelmäßigen Hygieneunterweisung vorzunehmen sowie die Küchen regelmäßig zu kontrollieren.

Ihr Profil als koordinierende Küchenkraft

Sie verfügen

  • über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem lebensmittelverarbeitenden oder hauswirtschaftlichen Beruf (z.B. Köchin oder Koch, Hauswirtschaftler*in, Bäcker*in, Metzger*in)

oder

über einen Studienabschluss in relevanten Fachrichtungen wie z.B. Ökotrophologie, Lebensmitteltechnologie, Ernährungswissenschaften oder vergleichbar

  • Führerschein der Klasse B (frühere Klasse 3). Die Nutzung des privateigenen PKW gegen Fahrtkostenentschädigung ist wünschenswert.

Eingruppierung: Vergütungsgruppe 3 TVöD-V

Umfang der Arbeitszeit: 17 Wochenstunden

Wünschenswert

Wünschenswert sind spezielle Fort- oder Weiterbildungen im Bereich der Lebensmittelhygiene, HACCP oder Infektionsschutz.


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