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Kopie von Mitarbeitende die Kommunale Verkehrsüberwachung (m/w/d)

Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
locationBad Homburg vor der Höhe, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 27.1.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe als moderne Dienstleisterin liegt am Rande des Taunus. Als Kurstadt mit etwa 57.000 Einwohnerinnen und Einwohner zeichnet sie sich als Gesundheitsstandort und Kongressstadt aus sowie durch ein breites Kultur-, Sport- und Freizeitangebot, viel Grün und kurze Wege. In der Kommunalverwaltung arbeiten rund 1.000 Personen, denn als Sonderstatusstadt müssen vielfältige Aufgaben bewältigt werden. Digitalisierung und bereichsübergreifendes, vernetztes Arbeiten sind uns wichtig.


Aufgaben

Das Aufgabengebiet umfasst nach entsprechender Ausbildung neben dem präventiven Streifendienst u. a.:

Kommunale Verkehrsüberwachung

  • Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
  • Überwachung von Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels Geschwindigkeitsmessgerät
  • Manuelle Verkehrsregelung

Profil
  • Bewerbende sollen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Neben der persönlichen Zuverlässigkeit wird die körperliche Eignung vorausgesetzt. Diese wird im Rahmen eines Sporttests ermittelt, der erfolgreich absolviert werden muss.

Kommunale Verkehrsüberwachung

  • Für eine Beschäftigung in der Kommunalen Verkehrsüberwachung ist zumindest eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich. Wünschenswert sind Erfahrungen in einer Kommunalverwaltung.

Hinweis: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit im Rahmen einer Personalentwicklung sich über den erfolgreichen Abschluss eines Verwaltungsbasislehrgangs und des anschließenden erfolgreichen Abschlusses eines Verwaltungslehrgangs I zur Stadtpolizistin bzw. zum Stadtpolizisten fortzuentwickeln.

  • Von Vorteil ist der erfolgreiche Abschluss des "Sonderlehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten".
  • Voraussetzung ist weiterhin die Fahrerlaubnis der Klasse B.
  • Das Aufgabengebiet erfordert die Fähigkeit, mit Menschen umzugehen, die Bereitschaft im Team zusammenzuarbeiten sowie ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen.
  • Wir erwarten fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Microsoft-Office-Standardprodukten sowie die Bereitschaft, sich in unserer Dokumentenmanagementsoftware Fabasoft einzuarbeiten.
  • Durch das Aufgabengebiet ist die Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit und Arbeitseinsatz erforderlich, weil die Arbeitszeit zum Teil in den Abendstunden sowie am Wochenende wahrgenommen werden müssen.
  • Ein guter Umgangston, Serviceorientierung und Konfliktfähigkeit runden Ihr persönliches Profil ab.
  • Vor Einstellung erfolgt eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentlichen Sicherheit und Ordnung (HSOG) für die Hilfs- und Ordnungspolizei beim Hessischen Landeskriminalamt und die Einholung eines Führungszeugnisses.

Wir bieten
  • Die Eingruppierung richtet sich je nach Tätigkeitsfeld nach Entgeltgruppe 6 TVöD zuzüglich einer Schichtzulage.
  • Es stehen mehrere Vollzeitarbeitsplätze mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von jeweils 39 Stunden zur Verfügung, die grundsätzlich geteilt werden können.
  • Die Einstellung erfolgt voraussichtlich zum 01.08.2026. Bewerbende, die bereits über den Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte verfügen, können zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingestellt werden.
  • Erbringung der Arbeitszeit nach einem gesonderten Dienstplan, der u. a. auch Spät-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste bestimmt
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf.
  • Jobticket des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) mit Eigenanteil.

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