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Lehrkraft Atemschutz/CBRN/Sprengen (m/w/d) am THW-Ausbildungszentrum in Neuhausen a. d. F.

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
locationNeuhausen auf den Fildern, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 26.5.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Jetzt, hier und überall auf der Welt ist das Technische Hilfswerk im Einsatz. Mit rund 88.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie rund 2.200 hauptamtlichen Beschäftigten helfen wir Menschen in Notsituationen, Katastrophen- und Zivilschutzfällen – technisch, logistisch oder humanitär. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewähren sich in Extremsituationen vor Ort genauso gut wie in der Ausbildung oder der Verwaltung. Wollen Sie Teil dieser einzigartigen Gemeinschaft sein? Dann bewerben Sie sich. Jetzt!

Lehrkraft Atemschutz/​CBRN/​Sprengen (m/w/d)
am THW-Ausbildungs­zentrum in Neuhausen a. d. F.

EG 8 – 9a TVöD (Bund) – befristet für zwei Jahre
Kenn-Nr.: THW-2026-139

Sofern Sie Beamtin/​Beamter sind, kann ggf. eine befristete Abordnung bis zur Besoldungs­gruppe A 9m BBesO erfolgen. Eine Versetzung ist nicht möglich.


Aufgaben
  • Theoretische und praktische Ausbildung im Bereich Atemschutz/​CBRN und Sprengen
  • Vorbereiten und Aufbauen der Ausbildungs- und Hilfsmittel
  • Evaluieren und Nachbereiten der Lehrgänge
  • Erstellen und Fortschreiben von Lehr- und Lernunterlagen sowie Prüfen von Unterlagen und Vorschriften

Profil
  • Staatlich geprüfte/​‑r Techniker/​‑in oder Abschluss als Meister/​‑in im chemisch-naturwissenschaftlich-technischen Fachbereich mit CBRN-Bezug oder Bergbau­technologie alternativ
  • Abgeschlossene Berufs­ausbildung in einem der o. g. Fachbereiche
  • Pädagogische Kenntnisse und sicherer Umgang mit Microsoft-Office-Anwendungen
  • Diversity-Kompetenz
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Deutschkenntnisse mindestens Niveau C2, Englisch­kenntnisse mindestens Niveau A2
  • Führerschein der Klasse B/BE; Klasse C/CE ist wünschenswert
  • Qualifikation zum/zur Atemschutz­gerätewart/​‑in oder die Bereitschaft, diese Qualifikation im Rahmen des Beschäftigungs­verhältnisses zu erwerben; uneingeschränkte Atemschutz­tauglichkeit
  • Bereitschaft zur Zuverlässigkeits­überprüfung nach SprengG sowie zur Sicherheits­überprüfung nach SÜ1 Sicherheits­überprüfungsgesetz
  • Bereitschaft zu gut planbaren Dienstreisen, zur Teilnahme an der Grundausbildung, bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeits­zeit Dienst zu leisten und erreichbar zu sein (z. B. im Einsatzfall), zur Mitarbeit im Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK) sowie zum Tragen von Dienst- bzw. Einsatzkleidung zu bestimmten Anlässen

Wir bieten
  • Zukunftssicherheit
  • Flexible Arbeitszeiten mit Zeitkonto
  • Betriebliche Alters­vorsorge und vermögens­wirksame Leistungen
  • Telearbeit und mobiles Arbeiten
  • Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt
  • Persönliche Entwicklung
  • Fort- und Weiter­bildungs­möglichkeiten
  • Einsatz­qualifikation
  • Vergütung nach TVöD
  • Spannende Reisetätigkeiten
  • Internationale Projekte
  • Möglichkeit zur Verbeamtung
  • Jobticket

Das Technische Hilfswerk fällt unter das Masern­schutz­gesetz. Alle Mitarbeitenden müssen vor Einstellung einen Immunitäts­nachweis oder eine medizinische Kontra­indikation nachweisen. Bei Personen, die vor dem 31.12.1970 geboren sind, wird von einem natürlichen Masern­schutz ausgegangen, sodass kein Nachweis erforderlich ist.

Das Technische Hilfswerk steht für Vielfalt und Chancen­gerechtigkeit.

Bei uns finden Sie spannende Aufgaben in einem einzigartigen Umfeld. Für uns ist der Job nicht nur ein Job: Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Familie, Pflegeaufgaben und Beruf, z. B. durch Telearbeit, mobiles Arbeiten und flexible Arbeits­zeit­gestaltung. Wir sind davon überzeugt, dass gemischte Teams die besten Ergebnisse erzielen, und fördern Diversität in jeder Form.

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit Teilzeit­kräften geeignet. An Bewerbungen von Frauen sind wir besonders interessiert. Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Bei einem ausländischen Hochschul­abschluss benötigen wir eine Zeugnis­bewertung, die von der Zentral­stelle für ausländisches Bildungs­wesen (ZAB) ausgestellt wird. Sie stuft Ihren Hochschul­abschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungs­system ein. Wir bitten Sie, Ihren Abschluss im Infoportal anabin zu suchen und Ihrer Bewerbung die Zeugnis­bewertung beizufügen. Sofern Ihr Abschluss dort nicht zu finden ist, ist eine Zeugnis­bewertung zu beantragen.


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