Leiter*in Fachgebiet Fahrschulen / Fahrerlaubnisse (m/w/d)
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Das zu leitende Fachgebiet ist Bestandteil des Fachbereiches II "Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz". Derzeit sind 14 Mitarbeiter*innen in dem Fachgebiet "Fahrschulen/Fahrerlaubnisse" tätig, die sich um alle Aufgaben rund um die Fahrerlaubnis, aber auch die Überwachung und Kontrolle aller im Kreis Segeberg ansässigen Fahrschulen kümmern.
Die Funktion der Fachgebietsleitung wird gem. § 31 TVöD bzw. analog § 5 LBG S-H zunächst befristet als Führung auf Probe übertragen (die Probezeit beträgt 2 Jahre). Während der Probezeit erfolgt die Zahlung einer Zulage zur entsprechenden Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe.
- Führung und Steuerung der Aufgabenwahrnehmung im Fachgebiet
- Vertretung der Organisationseinheit gegenüber der FDL
- Wahrnehmung der Fachaufsicht inkl. Weisungsbefugnis, Gestaltung von Dienstbesprechungen und Führung von Mitarbeiter*innengesprächen (LOB, Beurteilung), Planung von Abwesenheiten und Teilnahme an Personalauswahlverfahren
- Entscheidung in komplexen Einzelfällen
- Impulse geben zur strategischen Weiterentwicklung der Aufgabenfelder
- Bearbeitung von Widersprüchen und gerichtlichen Verfahren
- Aufsichtsbehörde für Fahrschulen, Fahrlehrer*innen und Stellen für die Schulung in Erster Hilfe
- Erarbeitung und Umsetzung geänderter oder neuer gesetzlicher Grundlagen
- Koordination und Ausbildung von Nachwuchskräften
- eine abgeschlossene Ausbildung inkl. Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II)
- ein abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium
- die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung
und darüber hinaus idealerweise
- Rechtskenntnisse im Fahrerlaubnisrecht, im Fahrlehrergesetz sowie in den EU-Führerscheinrichtlinien
- Verwaltungskenntnisse (LVwG, VwGO)
- Kenntnisse in der Fachanwendung OK.Verkehr
- analytische und Handlungskompetenz
- Motivations- und Überzeugungsfähigkeit, Service- und Dienstleistungsorientierung, Förderung der Entwicklung von Mitarbeitenden
- Innovationsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Belastbarkeit sowie Kooperations- und Konfliktfähigkeit
- die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen
- sicherer Arbeitsplatz
- festes Monatsgehalt
- moderne Büroausstattung
- Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
- Fort-/Weiterbildungsangebote
- Firmenfitness/psych. Beratung
- flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
- Kinder-/Pflegenotfallbetreuung