Leiter*in Zentralbereich Personal und Personalentwicklung (w/m/d)
Bei der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Leiter*in Zentralbereich Personal und Personalentwicklung (w/m/d)
Für die Geschäftszentrale in Stuttgart.
Unbefristete Vollzeitstelle
(Kennziffer ON-0326-PPE)
Die Bewährungs- und Gerichtshilfe (BGBW) ist in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert und hat ihren Sitz in Stuttgart. Informationen zur Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg finden Sie hier.
Aufgaben
- Leitung des Zentralbereichs inkl. Personalverantwortung
- Beratung und Unterstützung des Vorstands sowie der Führungskräfte in personalrelevanten Angelegenheiten, einschließlich Personalstrategie und -planung
- Bearbeitung von rechtlichen Fragestellungen im Arbeits- und Tarifrecht
- Organisation und Durchführung von Personalbeschaffungsmaßnahmen und Auswahlverfahren
- Organisation und Durchführung der Personalwicklungsmaßnahmen und Personalverwaltung
- Koordination der Zusammenarbeit mit dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und der Beauftragten für Chancengleichheit
- Personalcontrolling und Berichtswesen
Profil
- Abgeschlossenes Betriebswirtschaftliches Studium mit mehrjähriger Berufserfahrung im Personalmanagement
- Kenntnisse auf dem Gebiet des Tarif- und Arbeitsrechts
- Kenntnisse im Landespersonalvertretungsrecht wünschenswert
- Analytische, konzeptionelle und sehr gute kommunikative Fähigkeiten
- Strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Führungskompetenz
- Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft
Wir bieten
- Flexibles und mobiles Arbeiten
- Abwechslungsreiche, vielfältige und interessante Tätigkeit
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr (zusätzlich 24.12. und 31.12. dienstfrei)
- Zukunftssicherer Arbeitsplatz
- Betriebliche Altersvorsorge, sofern gewünscht
- Bruttojahresgehalt inkl. Jahressonderzahlung aktuell max. 80.000 EUR (12,8 Gehälter jährlich)
Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei Fragen können Sie sich unter sbv@bgbw.bwl.de zudem an die Schwerbehindertenvertretung der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg wenden, die Ihnen gerne Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung beantwortet und Sie nach Ihrer Bewerbung im weiteren Bewerbungsprozess unterstützt.
STBL1_DE