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Leitung Abteilung Bauordnung (m/w/d)

Stadt Calw
location75365 Calw, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 4.6.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Für den Fachbereich IV – Planen und Bauen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

LEITUNG ABTEILUNG BAUORDNUNG (m/w/d)

unbefristet, Vollzeit, A 12 LBesG BW / bis EG 12 TVöD

Die Große Kreisstadt Calw ist mit über 600 Mitarbeitenden eine der größten Arbeitgeberinnen der Region.


Aufgaben
  • Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren, vereinfachten Verfahren, Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen sowie Verfahren zur Ausnahme, Abweichung und Befreiung
  • Vorgespräche und die allgemeine Beratung von Interessenten, Bauherren, Angrenzern/Nachbarn und Architekten, inklusive der Beurteilung sowie Prognose bzgl. der Erfolgsaussichten eines Antrages
  • Bearbeitung von Widerspruchsverfahren, Klageverfahren, Petitionsverfahren, Baulasten, die Erstellung verschiedener Stellungnahmen und Vorlagen, Entscheidungen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes und des Wohnungseigentumsgesetzes.
  • Leitung eines vierköpfigen Teams

Profil
  • ein abgeschlossenes Studium Bachelor of Arts „Public Management“, eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungswirt, sowie eine vergleichbare Qualifikation
  • gute Fachkenntnisse im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, sowie den weiteren damit zusammenhängenden einschlägigen Rechtsvorschriften
  • Gute Kenntnisse in den Baugenehmigungsfachanwendungen sowie den gängigen Office-Anwendungen und Teams
  • selbständiges Arbeiten, sowie ein freundliches und sicheres Auftreten
  • ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität

Wir bieten
  • moderner Arbeitsplatz mit Dienstnotebook
  • flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
  • anspruchsvolle und reizvolle Tätigkeit
  • zahlreiche Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • krisensicherer Arbeitsplatz
  • Besoldung nach A 12 LBesG BW bzw. Vergütung bis EG 12 TVöD
  • leistungsorientierte Bonuszahlung
  • Jahressonderzahlung und Betriebliche Zusatzversorgung (nur für Angestellte)
  • Zuschuss zum ÖPNV

STBL1_DE