Leitung des Aufgabenbereiches Zivil- und Katastrophenschutz (m/w/d)
– Willkommen in unserer modernen, bürgernahen Verwaltung! –
Da arbeiten, wo man auch herrlich leben kann: im Landkreis Harburg – der vom Norden Niedersachsens bis an das südliche Elbufer von Hamburg verläuft und weit bis in die Lüneburger Heide reicht. Die ideale Region für Familien ist ländlich geprägt und verkehrstechnisch gut angebunden.
Über 260.000 Menschen sind hier zu Hause, und es werden immer mehr. Wir als moderne, serviceorientierte Verwaltung mit rund 1.300 Beschäftigten unterstützen sie in den unterschiedlichsten Bereichen. Und das ist jeden Tag aufs Neue spannend.
Für die Abteilung Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz am Standort Winsen (Luhe) suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Leitung des Aufgabenbereiches Zivil- und Katastrophenschutz (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Das Produkt Zivil- und Katastrophenschutz nimmt die Aufgaben für den Bevölkerungsschutz im Landkreis Harburg wahr. Darunter fällt auch die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit des Katastrophenschutzstabes. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die das Produkt eigenverantwortlich und in Abstimmung mit weiteren Agierenden der Gefahrenabwehr im Landkreis organisatorisch, technisch und personell weiterentwickelt.
Aufgaben
- allgemeine Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes in enger Zusammenarbeit mit den im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen
- Beurteilung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für Beschaffungsmaßnahmen der Hilfsorganisationen
- Betreuung des Landes- und Bundesfahrzeugpools
- Katastrophenabwehrplanung einschließlich der Erstellung von erforderlichen Alarm-, Einsatz- und Sonderplänen sowie Beübung der Konzepte
- Aufstellung und Ausbildung des Katastrophenschutzstabes
- Aufstellung und Verwaltung der katastrophenschutzrelevanten Stellen des Haushaltsplanes
- Aufgaben im Zivilschutz, insbesondere die Erstellung eines zivilen Alarmplanes
Profil
- eine Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) bzw. die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 – Fachrichtung Allgemeine Dienste oder
- eine Hochschulausbildung in der allgemeinen Verwaltung oder im Verwaltungsmanagement/Public Management oder
- ein Bachelorstudium im Bereich Gefahrenabwehr, Rettungsingenieurwesen bzw. Katastrophenmanagement und Erfahrung im Bereich der Verwaltung
- Führerschein der Klasse B
- die Bereitschaft, den privaten Pkw dienstlich einzusetzen
Das wünschen wir uns:
- Grundkenntnisse im Haushalts- und Vergaberecht
- Erfahrungen auf dem Gebiet des Katastrophen- oder Brandschutzes
- einschlägige Fortbildungen im Zivil- und Katastrophenschutz/Notfallplanung
- Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit und eine hohe Stressresistenz
- erste Führungserfahrung, die auch außerhalb des beruflichen Umfelds erlangt worden sein kann
- Mitglied in einer Feuerwehr oder Hilfsorganisation
Wir bieten
Bei Vorliegen der tariflichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TVöD‑VKA bzw. Besoldungsgruppe A12 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (Nds. BesG). Bei einem Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst, der den TVöD anwendet, wird die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.
Des Weiteren:
- eine betriebliche Altersvorsorge
- 30 Tage Urlaub (Heiligabend und Silvester sind zusätzlich frei)
- flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- einen spannenden und sicheren Arbeitsplatz mit fachlich anspruchsvollen Aufgaben und viel Eigenverantwortung
- eine kollegiale Arbeitsatmosphäre und eine moderne IT‑Infrastruktur
- individuelle Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- unseren umweltfreundlichen Mobilitätsrabatt in Form des HVV‑ProfiTickets
- die Möglichkeit eines Fahrradleasings im Rahmen der Entgeltumwandlung
- arbeitsmedizinische Vorsorge und unterschiedliche Sportangebote
- kostenlose Parkmöglichkeiten
Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Der Landkreis Harburg will den Frauenanteil in Führungspositionen erhalten und ist deshalb besonders an der Bewerbung von Frauen interessiert.
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