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Leitung des Fachbereiches Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung / Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters (m/w/d)

Gemeinde Südlohn
location46354 Südlohn, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 4.12.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Die Gemeinde Südlohn liegt zentral im Kreis Borken/Westmünsterland und kann auf eine gute Wirtschafts- und Infrastruktur verweisen. Die beiden Ortsteile Südlohn und Oeding bieten ein reizvolles Wohn- und Lebensumfeld mit guten Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen. Die Gemeindeverwaltung Südlohn versteht sich als moderner kommunaler Dienstleister. Eine prozessorientierte Aufgabenerledigung unter Nutzung moderner IT-Verfahren ist gelebte Praxis.

Bei der Gemeinde Südlohn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die

Leitung des Fachbereiches Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung / Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters (m/w/d)

unbefristet als Vollzeitbeamtenstelle neu zu besetzen. Die Einstellung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen unter Verleihung eines Amtes ab A 13 LBesG NRW.

Es ist beabsichtigt, die/den zukünftige/n Fachbereichsleiter/in zum/zur allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters nach § 68 Abs. 1 GO NRW zu bestellen.


Aufgaben
  • Strategische und wirtschaftliche Leitung des Fachbereiches Zentrale Dienste und zentrale Steuerung mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben, der Gremienarbeit sowie Sonderaufgaben für den Bürgermeister
  • Regelung und Organisation des allgemeinen Dienstbetriebes
  • Leitung der Aufgabenbereiche Organisation, IT, Personalwesen, Schule, Recht, Kultur, Jugend, Sport
  • Entwicklung und Bereitstellung der Kommunikations- und Informationstechnik, Weiterentwicklung der digitalen Strategie, Breitbandbeauftragte/r der Gemeinde
  • Erarbeitung von zukunftsweisenden Strategien zur Modernisierung und Weiterentwicklung der Gemeindeverwaltung und ihrer Betriebe und Außenstellen
  • Planung und Steuerung von Projekten, Beratung und Begleitung von Projekten in allen gemeindlichen Organisationseinheiten
  • Budget- und Investitionsplanung für den Verantwortungsbereich und Umsetzungsverantwortung für die Planungen
  • Es ist beabsichtigt, die/den zukünftige/n Fachbereichsleiter/in zum/zur allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters nach § 68 Abs. 1 GO NRW zu bestellen

Profil
  • Erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes
  • Belegbare, mehr als zweijährige Berufs- und Führungserfahrung im Umfeld der Kommunalverwaltung (z.B. Kommune, Kreis, städtische Gesellschaft oder vergleichbar). einschließlich fundierter Rechts- und Fachkenntnisse in mindestens einem der Aufgabenbereiche
  • Ein zu dem Aufgabengebiet passender Masterabschluss, wie z.B. Master of Public Management (MPM) oder Master of Business Administration, qualifiziert Sie gegenüber gleich beurteilten Bewerbern zusätzlich
  • Eigeninitiative, Engagement, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Organisationstalent, Flexibilität, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein
  • Hohe Sozialkompetenz, Kooperations-, Kontakt-, Konflikt- und Teamfähigkeit, kooperativer Führungsstil
  • Ausgeprägtes wirtschaftliches und kostenbewusstes Denken und Handeln
  • Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Rat und den sonstigen politischen Gremien
  • Sicherer Umgang mit der IT
  • Zeitliche Flexibilität und Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeit (Teilnahme an Sitzungen, etc.)

Wir bieten
  • eine herausfordernde und spannende Aufgabe mit großer Eigenverantwortung
  • Arbeiten in einem motivierten Team und einem modern ausgestatteten Arbeitsplatz
  • Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Die Einstellung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen unter Verleihung eines Amtes nach A 13 oder A 14 LBesG NRW
  • Bei der Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters nach § 68 Abs. 1 GO NRW erfolgt eine Aufwandsentschädigung gem. § 5 Abs.1 EingrVO
  • Flexible und familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Unterstützung von Dienstfahrrädern im Rahmen der Entgeltumwandlung (Jobrad)

Die Gemeinde Südlohn hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.


STBL1_DE