Leitung (m/w/d) des Dezernats 34 „Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen“
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist am Standort Boostedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Leitung (m/w/d) des Dezernats 34 „Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen“
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig.
Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“.
Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“
Aufgaben
- Leitung, Aufbau und Koordination des Dezernats im Sinne des Leitbildes für die schleswig-holsteinische Zuwanderungsverwaltung
- prozessuale Gestaltung der Verfahrensabläufe inner- und außerhalb des Dezernats
- Entscheidung über die Zuständigkeitsübernahme von Fällen
- Festlegung der Form und des Umfangs von aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen
- Bearbeitung von besonders prioritären Einzelfällen
- Entscheidung über die Form und Einleitung sowie Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
- Verantwortliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie z.B. dem MSJFSIG, den kommunalen Zuwanderungsbehörden, der Landespolizei, der Bundespolizei, den Staatsanwaltschaften, Gerichten und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Profil
Voraussetzungen:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, Justiz oder Polizei
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Public Administration, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften
- eine vergleichbare Qualifikation (z. B. Qualifizierungslehrgang II)
- Fachkenntnisse im Verwaltungs-, Aufenthalts- und Asylrecht
- nachgewiesene Führungserfahrung und Organisationsfähigkeit
- Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1
- Führerschein Klasse B
- ärztliche Bescheinigung über Impfschutz/Immunität Masern oder Kontraindikation
Wünschenswert:
- Führungserfahrung und Organisationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an Rufbereitschaft
- schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft, Entscheidungsfreude
- Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit
- kulturelle Sensibilität
- Englischkenntnisse, weitere Sprachen von Vorteil
- Interesse am gesellschaftlichen Geschehen (insbes. Zuwanderung)
Wir bieten
Bei beamtenrechtlichen Voraussetzungen: Besoldung bis A 13.
Bei tariflichen Voraussetzungen: Eingruppierung bis Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. Zulage nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 3 TV‑L.
Darüber hinaus:
- abwechslungsreicher, herausfordernder Arbeitsplatz
- flexible Arbeitsformen (Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten)
- variables Arbeitszeitsystem
- Einarbeitung durch erfahrene Kolleg*innen, fachliche Fortbildung
- ergänzende Altersvorsorge (VBL)
- 30 Tage Urlaub bei 5‑Tage‑Woche
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- reduzierter Monatsbeitrag Firmenfitness
- Zuschuss ÖPNV (NAH.SH, HVV, BVG, Aktiv Bus Flensburg GmbH)
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