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Mitarbeitende (w/m/d) für die Bearbeitung von Widerspruchsverfahren

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
location65760 Eschborn, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 18.3.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) ist das Kompetenz­zentrum des Bundes in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschafts­förderung, Energie, Lieferketten und Abschluss­prüferaufsicht.

Im Geschäfts­bereich des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) nimmt das BAFA seine Aufgaben am Hauptsitz in Eschborn bei Frankfurt am Main sowie in seinen Außen­stellen in Weißwasser/​Sachsen, Borna/​Sachsen und Berlin wahr.

Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Eschborn mehrere

Mitarbeitende (w/m/d) für die Bearbeitung von Widerspruchs­verfahren

(Entgeltgruppe 9c TV EntgO Bund / A9g – A11 BBesO)


Aufgaben

Sie werden im Referat Z15 – Zentrale Widerspruchsstelle, Kompetenzstelle Zuwendungen, Geheimschutz – mit der Bearbeitung von Widerspruchs­verfahren aus verschiedenen Bereichen des Hauses, insbesondere dem Bereich der Elektromobilität und der erneuerbaren Energien (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude), betraut.

Sie prüfen die Widersprüche auf Zulässigkeit und Begründetheit anhand der jeweils einschlägigen Rechts­grundlagen (Verwaltungs­gerichts­ordnung, Verwaltungs­verfahrens­gesetz, Förderrichtlinie i. V. m. der Verwaltungs­praxis des Fachbereichs). Zu ihren Aufgaben gehören die Kommunikation mit dem jeweiligen Fachbereich, die Entscheidung über die Durchführung von Anhörungen und Sachverhalts­aufklärungen bis hin zur Erstellung des Widerspruchsbescheids oder Rückgabe des Vorgangs an den Fachbereich zwecks Abhilfe.

Zudem unterstützen Sie die jeweils zuständigen Fachbereiche in rechtlichen Fragestellungen und wirken dadurch bei diesen zur Einhaltung einer einheitlichen Verwaltungs­praxis mit.


Profil

Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschul­studium (Diplom FH bzw. Bachelor) der Fachrichtung Verwaltungs­wissenschaften, Wirtschafts­recht (z. B. Bachelor of Laws, Bachelor in Public Administration) oder über einen vergleichbaren Studienabschluss bzw. über einen Studienabschluss, der für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungs­dienstes befähigt.

Ein juristisches Grundverständnis wird vorausgesetzt. Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungs­rechts aus der Praxis oder dem Studium sind von Vorteil. Gute Kenntnisse (mindestens vergleichbar Niveaustufe B1 des Gemein­samen Europäischen Referenz­rahmens für Sprachen – GER) der englischen Sprache sind wünschenswert. Ferner ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Durchführung von ein- bis mehrtägigen Dienstreisen in die BAFA Außen­stellen notwendig, soweit diese im Einzelfall anfallen.

Ihre Arbeitsweise ist teamorientiert geprägt und Sie bringen die Bereitschaft zur abteilungs­übergreifenden Zusammenarbeit mit. Darüber hinaus verfügen Sie über eine gute Auffassungsgabe und Entscheidungs­fähigkeit. Ferner zeichnen Sie sich durch eine überdurchschnittliche Belastbarkeit aus. Eine sehr gute Kommunikations­fähigkeit (mündliches und schriftliches Ausdrucks­vermögen) sowie ein souveräner Umgang mit anspruchsvollen Gesprächssituationen runden Ihr Profil ab.


Wir bieten

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle bietet Ihnen eine interessante und abwechslungs­reiche Tätigkeit, die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Entwicklung, bedarfsorientierte Fortbildung sowie alle Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (z. B. 30 Tage Erholungs­urlaub, Homeoffice nach Beendigung der Probezeit, Funktions­zeiten, Jahres­sonder­zahlung und betriebliche Alters­vorsorge). Des Weiteren bietet das BAFA einen Arbeitgeber­zuschuss für den Personen­nahverkehr (Jobticket) und bis zu 60 % Homeoffice.

Die Bezahlung erfolgt nach Maßgabe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach der Entgelt­gruppe 9c TV EntgO Bund.

Die jeweilige Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungs­verhältnisses.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist bei Tarifbeschäftigten eine spätere Übernahme in das Beamten­verhältnis möglich.

Die Übernahme aus einem bereits bestehenden Beamten­verhältnis kann im Rahmen zur Verfügung stehender Planstellen bis zur Besoldungs­gruppe A 11 erfolgen.

Die individuellen Beschäftigungs­bedingungen erörtern wir mit Ihnen gemein­sam im Vorstellungs­gespräch. Eine familien­orientierte modifizierte Arbeitszeit bzw. Besetzung mit Teilzeit­kräften ist grundsätzlich möglich.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.


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