Mitarbeitende/r (w/m/d) für den Bereich Post‑Shipment-Kontrolle mit Bachelor oder Diplom (FH)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist das Kompetenzzentrum des Bundes in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie, Lieferketten und Abschlussprüferaufsicht.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) nimmt das BAFA seine Aufgaben am Hauptsitz in Eschborn bei Frankfurt am Main sowie in seinen Außenstellen in Weißwasser/Sachsen, Borna/Sachsen und Berlin wahr.
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Eschborn eine/einen
Mitarbeitende/n (w/m/d) für den Bereich Post‑Shipment-Kontrolle mit Bachelor oder Diplom (FH)
(Entgeltgruppe 11 TV EntgO Bund bzw. Besoldungsgruppe A12 BBesO)
Aufgaben
Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde setzt das BAFA u. a. im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um.
Das Referat 222 – Kriegswaffenkontrolle, Innerbetriebliche Kontrollsysteme überwacht die Einhaltung der Pflichten von deutschen Unternehmen im Umgang mit Kriegswaffen. Durch Post-Shipment-Kontrollen in Drittstaaten wird das Risiko einer Anhäufung und unkontrollierten Weiterleitung von Kriegswaffen verringert.
Sie führen in Zusammenarbeit mit der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung Post-Shipment-Kontrollen beim Endverwender vor Ort im Ausland durch, prüfen den genehmigten Endverbleib der Güter und berichten über Ihre Feststellungen.
Profil
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom FH bzw. Bachelor), das für den nichttechnischen Verwaltungsdienst befähigt (z. B. Bachelor of Laws, Bachelor of Arts/Sciences, Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften oder vergleichbare Studienabschlüsse).
Für die ausgeschriebene Stelle wird eine mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Interesse an der Kriegswaffenthematik ist von Vorteil. Durch die entsprechenden Vor-Ort-Kontrollen im Ausland sowie die Abstimmungen mit externen Stellen handelt es sich um eine Aufgabe mit ausgeprägter Reisetätigkeit in Nicht-EU-Staaten. Das Führen eines Dienstfahrzeugs (Führerschein Klasse B) ist für die Aufgabenerledigung unerlässlich. Gute Kenntnisse (Niveaustufe B1) der englischen Sprache in Wort und Schrift setzen wir voraus.
Wir erwarten von Ihnen Interesse an (außen‑)wirtschaftlichen Fragestellungen. Sie sind eine engagierte Persönlichkeit mit sicherem Auftreten und der Fähigkeit zu einer strukturierten, eigenständigen sowie teamorientierten Arbeitsweise. Sie zeichnen sich zudem durch eine sehr gute Fähigkeit zur Analyse und Beurteilung von komplexen Sachverhalten sowie überdurchschnittliche Belastbarkeit und Flexibilität aus. Ferner verfügen Sie über ein ausgeprägtes Kommunikationsvermögen und Durchsetzungsstärke. Eine gute Zusammenarbeit mit externen Stellen ist für Sie selbstverständlich.
Voraussetzung für die Tätigkeitsübernahme ist die Zustimmung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG).
Wir bieten
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Entwicklung, bedarfsorientierte Fortbildung sowie alle Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (z. B. 30 Tage Erholungsurlaub, Homeoffice nach Beendigung der Probezeit, Funktionszeiten, Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge). Des Weiteren bietet das BAFA einen Arbeitgeberzuschuss für den Personennahverkehr (Jobticket) und bis zu 60 % Homeoffice.
Die Bezahlung erfolgt nach Maßgabe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach der Entgeltgruppe 11 TV EntgO Bund.
Die jeweilige Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist bei Tarifbeschäftigten eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Übernahme aus einem bereits bestehenden Beamtenverhältnis kann im Rahmen zur Verfügung stehender Planstellen bis zur Besoldungsgruppe A 12 erfolgen.
Die individuellen Beschäftigungsbedingungen erörtern wir mit Ihnen gemeinsam im Vorstellungsgespräch. Eine familienorientierte modifizierte Arbeitszeit bzw. Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
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