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Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d) für Koordination, Monitoring und Steuerung im Rahmen der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Land Schleswig Holstein
locationNeumünster, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 10.3.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Stabsstelle Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung, Statistik und Berichtswesen am Standort Neumünster eine Stelle als

Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m⁠/⁠w⁠/⁠d)
für Koordination, Monitoring und Steuerung im Rahmen der Umsetzung
des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.

Über uns

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holsteinist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.

Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“


Aufgaben
  • kontinuierliches Monitoring des Umsetzungsstands der GEAS-relevanten Vorgaben im LaZuF
  • Erfassung, Bündelung und Bewertung von Informationen aus den Fachdezernaten zu Stand, Risiken und Abweichungen der Implementierung sowie Identifikation von Handlungsbedarfen und Ableitung von Steuerungsbedarfen für die Behördenleitung
  • Analyse europäischer und nationaler Vorgaben, ministerieller Erlasse und fachlicher Hinweise im Kontext GEAS
  • Transformation externer Anforderungen und Vorgaben in umsetzbare interne Abläufe, Zuständigkeitsregelungen und Prozessbeschreibungen
  • Koordination der behördenweiten Umsetzung unter Einbindung der betroffenen Fachabteilungen und -dezernate, insbesondere im Bereich Screening, Schutz, Verfahren und Organisation und Sicherstellung einer einheitlichen und konsistenten Anwendung der Vorgaben
  • Schnittstellenmanagement für behördeninterne Abstimmungen, durch zentrale Koordinierung und Abstimmung zwischen Fachabteilungen und -dezernaten sowie dem zuständigen Ministerium
  • Vorbereitung von Entscheidungs-, Informations- und Berichtsunterlagen für die Behördenleitung sowie für das Ministerium

Profil

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen „Allgemeine Dienste“ durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration) oder
  • abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Kommunikationswissenschaften, Politikwissenschaften, öffentliche Verwaltung, Public Administration oder
  • Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II
  • Kenntnisse der Qualitäts-, Risiko- und Prozessmanagementinstrumente (Monitoring-, Bewertungs- und Steuerungsübersichten, Ampel- oder Priorisierungssysteme)
  • Kenntnisse der (aktuellen) Diskussion der Flüchtlingsaufnahme auf Landes- und Bundesebene
  • guter zielgruppenorientierter sprachlicher Ausdruck, fundierte Urteilsfähigkeit, analytisches und konzeptionelles Denken zur Ableitung von Handlungsempfehlungen
  • ausgeprägte Kommunikations- und Koordinationskompetenz
  • Loyalität, absolute Diskretion und Zuverlässigkeit
  • Kenntnisse rechtlicher Rahmenbedingungen und Vorgaben (z. B. GEAS-Rechtsakte der Europäischen Union, Asylgesetz, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Aufenthaltsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, etc.)
  • Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
  • Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
  • ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)

Zudem wünschenswert:

  • hohes Maß an Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
  • Erfahrung in der professionellen Kommunikation mit Behörden und Institutionen
  • Erfahrung in der Arbeit mit Content-Management-Systemen, in Projekt- und Teamarbeit
  • Kenntnisse der englischen Sprache

Wir bieten

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 (LG 2.1.) erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.

Darüber hinaus bieten wir:

  • abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
  • flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
  • Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
  • vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)
  • reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness
  • Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos

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